Verzeichnis? der Abkürzungen.
AG. — Auzführuugsgesctz (für Preußen, Bayern , Sachsen zc.)ALR. (preußisches) Allgemeines Landrecht.Art. --- Artikel.Bd. Ba»d.
Bschl. — Beschluß des Reichsgerichts (bczw. ReichSoberhandelSgerichtz).
CBl. f. d. R. — Centrawlatt f. d. Deutsche Reich.
CPO. — Civilprozeßordnung.
Eins.Ges. — Einsühruilgsgefetz.
Entsch. Entscheidung.
Erk. Erkenntniß.
GS. — preußische Gcsetzsammluug.
GVG. — Gcrichtsversassungsgcsctz.
HGB. — Handelsgesetzbuch.
JMBl. ^- (prcuß.) Justizmiuisterialblatt.
KO. Konkursordnuug.
OT. ^ (preußisches) Lbertribunal.
RG. Reichsgericht.
RGBl. Reichsgesetzblatt.
ROHG . ReichSobcrhandclsgericht.
s. siehe.
S. — Seite.
Str. Arch. ^ Stricthorst, Archiv sür Rechtzsälle.Vers. — Verfügung,vgl. — vergleiche.
Die Eutsckiciduugen des Reichsgerichts und des vormaligen Reichsoberhandels-gerichts sind »ach dcu von den Mitgliedern dieser Gerichtshöfe herausgegebenenSammlungen citirt; eine eingeklammerte Zifscr giebt die Seite an, aus welcherdie angeführte Stelle enthalten ist. Ein „z. B." (zum Beispiel) vor demDatum bedeutet, daß der angeführte Grundsatz wiederholt ausgesprochen ist;die citirte Eutscheidung ist dann diejenige, welche den Satz am ausdrücklichsteuerklärt oder am eingehendsten begründet, oder diejenige, welche die früherengleichen Entscheidungen auszählt.