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Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch und Allgemeine Deutsche Wechselordnung nebst Einführungs- und Ergänzungsgesetzen : (Ausg. m. Seerecht) ; Erläut. durch d. Rechtsprechg d. Reichsger. u. d. vormal. Reichs-Oberhandelsger. / v. Julius Basch
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Verzeichnis? der Abkürzungen.

AG. — Auzführuugsgesctz (für Preußen, Bayern , Sachsen zc.)ALR. (preußisches) Allgemeines Landrecht.Art. --- Artikel.Bd. Ba»d.

BGBl . ^ Bundesgesetzblatt.

Bschl. — Beschluß des Reichsgerichts (bczw. ReichSoberhandelSgerichtz).

CBl. f. d. R. — Centrawlatt f. d. Deutsche Reich.

CPO. — Civilprozeßordnung.

Eins.Ges. — Einsühruilgsgefetz.

Entsch. Entscheidung.

Erk. Erkenntniß.

GS. — preußische Gcsetzsammluug.

GVG. — Gcrichtsversassungsgcsctz.

HGB. — Handelsgesetzbuch.

JMBl. ^- (prcuß.) Justizmiuisterialblatt.

KO. Konkursordnuug.

OT. ^ (preußisches) Lbertribunal.

RG. Reichsgericht.

RGBl. Reichsgesetzblatt.

ROHG . ReichSobcrhandclsgericht.

s. siehe.

S. — Seite.

Str. Arch. ^ Stricthorst, Archiv sür Rechtzsälle.Vers. — Verfügung,vgl. — vergleiche.

Die Eutsckiciduugen des Reichsgerichts und des vormaligen Reichsoberhandels-gerichts sind »ach dcu von den Mitgliedern dieser Gerichtshöfe herausgegebenenSammlungen citirt; eine eingeklammerte Zifscr giebt die Seite an, aus welcherdie angeführte Stelle enthalten ist. Ein „z. B." (zum Beispiel) vor demDatum bedeutet, daß der angeführte Grundsatz wiederholt ausgesprochen ist;die citirte Eutscheidung ist dann diejenige, welche den Satz am ausdrücklichsteuerklärt oder am eingehendsten begründet, oder diejenige, welche die früherengleichen Entscheidungen auszählt.