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Allgemeines deutsches Handels-Gesetzbuch : nebst Einführungsgesetz und Ausführungsverordnung
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872. 882. Verjährung 906911.; siehe auch: Frachtführer und Frachtgeschäft zur Beför-derung von Gütern zu See.

Frachtabzug, Frachtverlust 398. 399.

Frachtantheil der Schiffsmannschaft 555.

Frachtführer, Begriff 390. 420. dessen Geschäfte als Handelsgeschäfte 272. Jndoffirung seinerLadescheine rc. 302305. sein Pfandrecht 306. 409412. Uebergabe der verkauftenWaare an den Frachtführer 345. Ablieferung der Güter an den Kommissionär durch ihn365. Frachtbrief 391. 392. 401 406. 410. 426431. Beschaffung der Zoll- und steuer-amtlichen Begleitpapiere 393. Sorgfalt derselben 397. Lieferzeit, Einfluß von Natur-ereignissen auf dieselbe, sowie auf die Ausführung der Reise, Frachtabzng, Frachtverlustwegen Nichteinhaltung der Lieferzeit 394. 397399. Haftung des Frachtführers für Ver-lust und Beschädigung des Frachtgutes, insbesondere von Kostbarkeiten, Geldern und Werth-papieren 395. 396. 408. Haftung des Frachtführers für seine Leute. 400. Ausführen desTransports durch andere Frachtführer 401. Befolgung späterer Anweisungen des Absen-ders wegen Zurückgabe des Guts oder wegen Auslieferung desselben an einen anderen alsan den im Frachtbriefe bezeichneten Empfänger 402. Auslieferung des Guts an den imFrachtbriefe bezeichneten Empfänger 403. Rechte des letzteren 404. 405. Verpflichtungendes Empfängers, insbesondere in Ansehung der Frachtzahlung 406. Verfahren, wenn derEmpfänger nicht auszumitteln ist oder ivenn Streit über Annahme oder den Zustand desGutes entsteht 407. Erlöschung der Ansprüche gegen den Frachtführer, insbesondere wegenäußerlich nicht erkennbarer Verluste und Beschädigungen 408. Verjährung der Ansprüchegegen den Frachtführer 408. Rückgriff des Frachtführers gegen die Vormänner, wenn derEmpfänger nicht bezahlt 412. siehe auch: Ladeschein und Eisenbahnen. Siehe auch:Fuhrleute.

Frachtgeschäft und

Frachtvertrag zur Beförderung von Gütern zu Land, auf Flüssen und Binnenseen siehe: Fracht,Frachtführer.

Frachtgeschäft zur Beförderung von Gütern zur See, dessen Eingehung durch den Schiffer 496.Arten der Frachtverträge 557. Errichtung einer schriftlichen Vertragsurkunde 558. Bela-dung der Kajüte 559. Haftung des Verfrachters für die Seetüchtigkeit des Schiffs 560.Einnahme der Ladung 561. 562. Substituirung eine ränderen als der bedungenen Ladung563. 630. 638. Folgen der Verladung von Kriegs-Kontrebande oder unrichtiger Bezeichnungder Güter 564. Verladung von Gütern ohne Wissen des Schiffers 565. Verladung derGüter in andere als die bedungenen Schiffe 566. Verladung aus Deck und Anfhängenvon Gütern an den Seiten des Schiffs 567. Ladezeit, Ueberliegezeit (Wartezeit),! Liege-geld 568578. 588. 589. Antritt der Reise mit unvollständiger Ladung 579. 580. 588.Willkührlicher Rücktritt des Befrachters und Verfrachters vom Frachtverträge (laut Fracht)581587. 588. 590. Auflösung des Frachtvertrages 630. 632.638643. 662. Rücktrittvom Frachtverträge in Folge von zufälligen Ereignissen 590. 631643. 662. Folgen der