278
Gebühren in Handelssachen EG- Z. 34. AV. ß. 27.
Geburtsfalle auf Seeschiffen 487.
Gcfäste, die in denselben befindlichen Güter 655. 656.
Gefahr, Uebergang derselben beim Kauf 345. siehe auch: Versicherung gegen die Gefahren derSeeschifffahrl, große Haverei und Bodmerei rc.
Gegenwärtige, Abschluß von Handelsgeschäften unter ihnen 3l8.
Gegenpartei, deren Bücher 34. 37.
Gehalt der Handlungsgehülfen 57. 60. 63.
Gehülfen der Mäkler 69.
Geldanweisungen und Verpflichtungsscheine über Geld 301—305.
Geldempfangs-Befugnist des Korrespondent-Rheders 460. des Ueberbringers einer Quit-tnng 296.
Gelder, deren Jnventarisirung 29. Haftung des Frachtführers und Verfrachters hiefür 395.608. 674. deren Ersatz in großer Haverei 725.
Geldwechsler 272.
Geldzahlungen, Ort ihrer Leistung 325. 342.
Gemeiner Handelswerth 396. vgl. 612.
Gemeinschaftliche Haverei siehe: Große Haverei.
Gemeinschaftliches Vermögen der Eheleute 8.
Genehmigungsurkunde, landesherrliche, bei Aktien-Gesellschaften und Kommandit-Gesellschaf-ten auf Aktien EG. tz. 20. 21.
General-Versammlung siehe: Aktieu-Gesellschaft, Kommandit-Aktien-Gesellschaft
Geographische Breite und Länge 487.
Geräthfchaften zum Laden und Löschen 481.
Gerichte für Handelssachen 3. EG. tz. 28—34. deren Verfahren EG. §. 30. Führung desHandels-Registers siehe: Handels-Register. die Befugniß der Handelsfrauen, vorGericht aufzutreten 9. Diese Befugniß der Gesellschaft 111. 164. 167. 213. siehe auch:Handelsgericht, Mitwirkung auswärtiger Gerichte bei der Verklarung 490—494. bei demVerkauf von Schiffen 499. bei Eingehung von Bodmereigeschäften 686.
Gerichtsstand der Handelsgesellschaften 111. 144. 164. 213. 247. des Rheders 455. der Mit-rheder 475. Gerichtsstand im Allgemeinen 325. 342.
Geringer Gewerbebetrieb von Handelsleuten 10. EG. Z. 2—5. AV. H. 1. II.
Geschäftsbetrieb siehe Gewerbebetrieb.
Geschästssührende Gesellschafter siehe Gesellschafter.
Geschäftsgang , ordnungsmäßiger bei der Untersuchung übersendeter Waaren 347.
Geschäftsmann, ordentlicher, dessen Sorgfalt 343.
Geschästssprache 72.
Geschäftsverbindung, dauernde, unter Kaufleuten 291. 323.
Geschäftszeit, gewöhnliche 12. 332.