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Haftung des Versicherers durch die Höhe der Versicherungssumme und Ausnahme hievonin Ansehung des Rettungsaufwandes, der Schadensermittelungskosten und der Havereigel-der 844. 847. Recht des Versicherers, sich durch Zahlung der ganzen Versicherungssummevon weiteren Obliegenheiten zu befreien 845. 846. Versicherung nicht zum vollen Werthe847. 885. Einfluß eines neuen Schadens, für den der Versicherer nicht haftet 848. Haf-tung des Versicherers für die besondere Haverei 849. 850. Vertragsmäßige Befreiung vongewissen Prozenten 851. Klausel: „frei von Kriegs-Molest" 852. Klausel: „nur für See-gefahr" 853. Klausel: „für Lehaltene Ankunft" 854. Klausel: „frei von Beschädigungaußer im Straudungsfalle" 855. 857. Klausel: „frei von Bruch außer im Strandungsfalle"866. 857. Haftung des Versicherers im Falle der Veräußerung des versicherten Gegenstan-des, Uebergang der Rechte aus der Versicherung 904. 905.
Umfang des Schadens. Total - Verlust 858—864. Abandon, Fälle seinerZuläsiigkeit 865. Perschollenheit des Schiffs 866. 867. Abandon-Erklärung und Abandon-Frist 868. 869. 870. Einfluß des Umstandes, daß die Thatsachen, auf welche die Aban-don-Erklärung gestützt ist, sich nicht bestätigen, oder daß neue Thatsachen eintreten 871.Uebergang der Rechte des Abandonnirenden auf den Versicherer 872. Zahlung der Ver-sicherungssumme im Falle des Abandon 873. Rettungspflicht des Versicherten nach statt-gehabter Abandonnirung, Verpflichtungen desselben wegen wieder zum Vorschein kommender,verloren geglaubter Versicherungs-Objekte 874. Abandon-Revers 875.
Partieller Schaden am Schiff 876. im Falle der Reparatur-Unfähigkeit oderReparatur-Unwürdigkeit des Schiffs 877. 878. Partieller Schaden an Gütern 879—881.Partieller Verlust der Fracht 882. Partieller Verlust des imaginären Gewinnes und derProvision 883. Partieller Verlust bei der Versicherung von Bodmerei- und Haverei-Geldern884. Partial-Schaden bei der Versicherung nicht zum vollen Werthe 885.
Bezahlung des Schadens, Mittheilung der Schadensrechnung, Belege dersel-ben 886—889. Vereinbarung, daß Belege nicht beizubringen seyen 890. Rechte des Ver-sicherungsnehmers bei der Versicherung für fremde Rechnung in Ansehung der Gelderhebungrc. 891—894. Beibringung der Polize 892. Auslieferung der Polize durch den Nehmeran den Versicherten oder dessen Gläubiger 893. Anrechnung der Forderungen des Versiche-rers gegen den Nehmer 895. Cessiou der Rechte aus der Versicherung 896. 904. 905.Session der Polize, Jndossirung derselben 302—305. 896. 904. 905. Abschlagszahlungendes Versicherers an der schuldigen Summe vor deren definitiver Feststellung 897. Vor-schüsse des Versicherers an Haverei - und Reklame-Kosten 898.
Verschollenheit des Schiffs 835. 865—867. 873. 910.
Aufhebung der Versicherung und Rückzahlung der Prämie 899. An-sprüche des Versicherers auf die Prämie im Falle der Unwirksamkeit der Versicherung 786.794. 815. 816. 902. Aufhebung, Aufgebung der Unternehmung, auf welche die Versiche-rung sich bezieht (Ristorno) 899. Aufhebung wegen Mangels eines versicherbaren Interesseswegen Ueberversicherung und Doppelversicherung 900. Einfluß einer stattgehabten Verletzung