Vorrede.
Es möchte vielleicht einer Rechtfertigung bedürfen, daßder Verfasser zu einer Zeit, wo in Leipzig die Berathun-gen über ein gemeinsames deutsches Wechselrecht bevor-stehen und bald in lebhaftem Gange seyn werden, miteiner Darstellung des Wechselrechts hervortritt, ohne dasResultat dieser Berathungen abzuwarten. Einesteils wirdein flüchtiger Blick in das vorliegende Werk zeigen, daßdie Darstellung, so sehr sie auch die gesetzlichen Bestim-mungen des Wcchselrechts beachtet hat, dennoch in vielenBeziehungen ganz unabhängig von denselben ist, andern-theils werden immer noch Jahre vergehen, bis alle dieVerschiedenheiten, welche die einzelnen deutschen Wechsel-rechte bieten, einem einheitlichen deutschen gesetzlichen Rechtgewichen seyn werden. Bis dahin wird das Werk seinenWerth, soweit es einen solchen hat, dadurch nicht verlie-ren, daß an die Stelle mehrerer partikulären Wechsel-ordnungen eine Wechselordnung tritt. Selbst wenn wir es zueiner einzigen für ganz Deutschland gültigen Wechselordnungwerden gebracht haben, werden doch die Classificationenin dem Werk noch immer durch die Verschiedenheiten deraußerdeutschen Wechselrechte, welche der Handelsverkehreben so zu beachten hat, wie das deutsche Wechselrecht,ihre Bedeutung behalten. Daher hat der Verfasser nichtdas geringste Bedenken gehabt, statt längerer Zögerungjetzt mit dem Werk hervorzutreten. Der Entwurf einerdeutschen Wechselordnung, welchen die leipziger Berathun-gen ergeben werden, wird sich durch einen kleinen Nach-