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Einleitung.
die danziger
von
1701.
,/
1703.
die Halberstädter
„
1708.
die brandenburger
,/
1709.
die brandenburger
//
1724.
die Mich-undbergische
1726.
die breslauer
//
1738.
die onolzbachische
//
1739.
die hennebcrger
„
1748.
die preußische
,/
1751.
die elbingcr
//
1758.
die nordhausenschc
,/
1759.
Diese Wechselordnungen sind theils verdrängt, theils aufgeho-ben durch das allgemeine preußische Landrecht von 1794, den6060 cks commsrco von 1808, besondere Rescripte und Ge-setze von 1797, 1804, 1819.
s. 146.
Sammlungen der Wechselgesetze.
Sammlungen der partikulären Wechselüsanccn und ih-rer Zeugnisse fehlen. Dagegen giebt eS mehrere Samm-lungen der Wechselgesctze, der einzelnen und der Wechsel-ordnungen.
I. C. Königken der Stadt Leipzig Wechsel Ordnung.Leipzig 1717. Hier sind außer der leipziger W.O. noch vieleandere Wechsclgesetze abgedruckt.
Des in allen Fällen vorsichtigen Banquiers zweiterTheil; darinnen die mchreste europäische Wechsel-Ordnungen,wie auch verschiedene Lanco- und Handels - Gerichts - Ordnungenzu finden sevnd. Nürnberg und Frankfurt 1733. Der ersteTheil gehört nicht hieher. In 4.
I. G. Siegel corpms juris eambialis. Zwei Theile.Leipzig 1742. In Folio.
Ein alphabetisches Verzeichnis! der Wechselordnungenin Siegel und Uhl giebt 13 0 so oll 0 lliosaurus II.