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Einleitung.
8. 148.
Literatur.
Das Wechselrecht ist in folgender Weise dargestelltworden: 1. In Eommcntaren, welche zunächst den Textder Quellen auslegen. 2. In Werken nach einer selbst-gcwähltcn Ordnung. Systematisch oder alphabetisch. Siesind entweder selbständige Werke oder Theil einer Dar-stellung des Handelsrechts oder des Privatrcchts. Hic-her gehören auch die Entwürfe, welche der Gesetzgebungvorarbeiten. 3. In mehr oder weniger ausführlichen Er-örterungen einzelner Fragen, welche bald allgemeiner, baldspecieller gestellt und beantwortet sind. Sie erscheinen inder Form von Abhandlungen, namentlich Dissertationen,von Nechtssprüchen (Urtheilen, Präjudicien), von Gutach-ten auf geschehene Anfrage. Diese sind ertheilt von Jn-ristenfacultätcn oder Schöppenstühlen, von einzelnen Ju-risten , von einzelnen oder mehreren Kaufleuten. 4. Ein-zelne wcchselrechtliche Fragen sind auch gelegentlich bei derDarstellung des gemeinen oder des particnlärcn Handels-rechts oder überhaupt Privatrcchts erörtert worden.
Im Folgenden sind nur die bedeutenderen Schriftenangeführt.
Die Werke, welche bereits oben Bd. 1. §. 11. an-geführt sind, werden hier nur mit einem Stichwort an-gedeutet werden.
Zusammenstellung der Literatur des WechselrcchtS.
Ältere Literatur bei 8eaecia §. I. ^». II. S. 09. 100.
Altere und neuere Literatur außer bei karäessus undMittcrmaier in folgenden Werken:
Keseclvk lNesaurus siir. camO. II. S. 1287—1304.
Grattenaucr in v. Kamptz Jahrbücher für die preußischeGesetzgebung. Heft. 14. Berlin 1810. S. 263—288.
I. H. Wender Wcchselrecht. Bd. 1. S. 47—140.