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Einleitung-
lich von Cropp 1829. Die letztere, in dem vorliegendenWerke oft citirt, hat den Titel:
F. Cropp Gutachten über den Entwurf der frankfurter Wechselordnung. Frankfurt 1829.
Der Entwurf hat zu neuen Gesetzen vorn Jahre 1844 ge-führt, aber nicht zu einer neuen Wechselordnung, sondern znAbänderungen, Zusätzen und Erläuterungen der Wechselord-nung von 1739.
Entwurf einer Wechselordnung vom Jahr 1832.
Er ist die Grundlage der neuen ungrischen Wechselordnungvon 1840. (oben Bd. t. §.8. Aufl. 1. §. 7. Anst. 2.)
4. Prcußen.
Entwurf einer Wechselordnung vom Jahr 1836. und einanderer vom Jahr 1838. (vgl. Dedekind Vergangenheit undGgw. S. 118. 119.).
5. Sachsen.
Entwurf einer Wechselordnung für das Königreich Sachse».Von Dr. Carl Einert. Dresden und Leipzig 1841.
Einerts Entwurf einer Wechselordnung beurtheiltvon Dr. I. W. Edl. v.Maithstein. Wien 1842.
6. Würtembcrg.
Entwurf eines Handelsgesetzbuches für daS KönigreichWürtcmberg mit Motiven. Zwei Theile. Stuttgard. 1839. 1840.
Das Wechsclrccht geben die Artikel 540 — 780. Vgl. auchoben Bd. 1. §. 11,
Entwurf einer neuen Wechselordnung vom Jahr 1842.
Derselbe ist enthalten in dem DeputationSbcrichtüber die Revision der Wechselordnung (17 Blätter gr. Fol.ohne Zeit und Ort) S. 15 — 34. Die Motive stehen eben-daselbst S. 1 — 14. Der Entwurf ist bereits 1843 zum Ge-setz erhoben.
Entwurf einer Handels- und Wechselordnung für dasHerzogthum Nassau. Wiesbaden 1842.
9. Schleswig und Holstein.
Entwurf einer Wechselordnung vom Jahre 1842.
Nicht separat gedruckt.