Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1847) Das Wechselrecht : zur 1. und 2. Auflage des ersten Bandes
Entstehung
Seite
37
Einzelbild herunterladen
 

8.151, Artend.Wechs. Verschied.Wcchs. in,auf,miteüiand. 37

eigener Wechsel vor, es kommen eigene Wechsel im An-schluß an eine Tratte, und Tratten im Anschluß an eineneigenen Wechsel vor, es kommen überhaupt mehrere ver-schiedenartige Wechsel auf einem Wechsel, d. h, mehrereverschiedenartige Wechsclvcrsprcchcn auf einem Wechsclpa-picr, in einer Urkunde vor. So viele Wechselversprcchen,so viele Wechsel, denn jedes Wcchsclvcrsprechen, jederWechselvcrtrag, . beruht auf Geben und Nehmen einesWechsels. Beispiele: 1. Eigene Wechsel in der Form derTratte. Der cigentrasstrtc Wechsel (ein Wechsel vom Ge-ber auf sich selbst gezogen) ist ein eigener Wechsel desGebers, die acceptirte Tratte an eigene Ordre ist ein ei-gener Wechsel des Gebers, nämlich des Acccptanten.2. Tratten in der Form der eigenen Wechsel. Der do-micilirte (d. h. frcmddomicilirte) eigene Wechsel ist eineTratte. 3. Eigene Wechsel im Anschluß an eine Tratte.Sie kommen sehr selten vor 4. Tratten im Anschlußan einen eigenen Wechsel. Das Indossament ist ein neuerWechsel, und zwar ein trasstrtcr. An einen eigenen Wech-sel, welchen der Nehmer indossirt, ist eine Tratte ange-schlossen worden. 5. Mehrere verschiedenartige Wech-sel auf einem Wechsel, nämlich einem Papier. JedesWechsclvcrsprcchcn, welches an einen Wechsel sich anschließt,könnte auf einem separaten Wechsel verzeichnet, und die-ser gegeben und genommen werden. Es geschieht diesesauch zuweilen, wie der Gebrauch der Wechselduplicate undWcchsclcopien zeigt. Es kann aber auch ein jedes aufdem ursprünglichen Wechsel verzeichnet werden, und dießgeschieht, wo es irgend thunlich, um das Weitläufige und

1) Es gehört hieher der Fall der sächsischen E.P.O. von.1724. 8- XVII. (Zimmert II, 1. S. 215.)