Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1847) Das Wechselrecht : zur 1. und 2. Auflage des ersten Bandes
Entstehung
Seite
460
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Trassirte und eigene Wechsel.

Blankowechsels bestimmt sich hiernach von selbst. DerBlankowechsel steht daher einem Wechsel an Inhabergleich

sen: Blancotratte, Blancotrafsant, Tratte, trassiren. Nur anwenigen Stellen, die von selbst klar sind, ist nicht zu ändern.

16) Vgl. auch Treitschke Encyclopädie. Band 1. S.234—236.