Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
Seite
52
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5? Einleitung

deutschen Privatrechts im Grundriß mit beigefügten QuellenHalle 1826.

F. Ortlofs Grundzüge eincs Systems des tentschen Privat-rechis mit Einschluß des Lehnrechts. Jena 1828.

W. T. Kraut Grundriß zu Vorlesungen über das deutschePrivatrecht mit Einschluß des Lehn- und Handelsrechts nebst bei-gefügten Quellen. Zweite Ausgabe. Gottingen 1839. DritteAusgabe. 1845.

Entwürfe, um der Legislation vorzuarbeiten, dasgesammte Handelsrecht betreffend.

Entwurf eines Handelsgesetzbuches für das Königreich Würt-temberg mit Motiven. Zwei Theile. Theil 1. Entwurf. Theil 2.Motive. Stnttgard 1839. 1849.

Das Werk ist von dem Obertribunalrath von Hofacker, welchemder Austrag ertheilt ward, ein Gutachten in Form eines Gesetzent-wurfes auszuarbeiten." (Vorwort des K. Justiz-Ministerium). Esist im Folgenden natürlich nur aus dem Gesichtspunct einer wissen-schaftlichen Arbeit angezogen worden. Zu vgl. H. F. Osiander derEntwurf zu einem neuen H. G. B. für Würtemberg vom praktische»Gesichtspunkt beleuchtet. Tübingen 1844.

Entwurf eines Handelsgesetzbuches für Deutschland . Vonder durch das Reichsministerinm der Justiz niedergesetzten Com-mission. Erste Abtheilung. Frankfurt a. M. 1849.

Der Entwurf zerfällt in fünf Titel: l. Kaufleute und Handelsge-schäfte. 2. Form der Verträge, Beweismittel in Handelssachen über-haupt, Handelsbücher insbesondere. 3. Handelsgesellschaften. 4. Börsenund Makler. 5. Commissionär, Spediteur, Frachtführer. Einebrachtenswcrthe Critik, aber nur der beiden ersten Titel und derersten fünfzehn Artikel des dritten Titels, hat geliefert Brinckmannim Archiv für die civilistische Praxis Bd 32. Nr. XV. S. 356 400.Bd. 33. Nr. IV. S. 67- 100. Bd. 34. Nr. VII. S. 131173.Seine positiven Ansichten in der Critik des ersten Titels sind so langeunprüfbar und unbrauchbar, bis er den Begriff des von ihm fortwäh-rend gebrauchten Wortes Waare aufstellt. Übrigens ist der sinnloseZusatz auf S. 7 Z. 4 v. u. des Entwurfes:alsdann Überwie-gende ist." ohne Vorwissen der Commission später eingefügt worden.An der Berathung über die Abschnitte: Von den Börsen. Vom Spe-diteur. Vom Frachtführer, habe ich keinen Theil genommen.

Sammlungen von Abhandlungen, die das ge-sammte Handelsrecht umfassen.