Die Handelsgesellschaften.
Vierter Abschnitt.
Die Handelsgesellschaften
Erste Abtheilung.
Die Handelsgesellschaften im Allgemeinen
Begriff.
Handelsgesellschaften'. Die Quellen sind
1) Marperger Verrath S. 200—229. Bender §.145— 155. Pöhls §.95 — 100. Mittermaier §.554 — 559.MartenS §. 20— 27. Fischer §. 87—115. Entwurfeines Handelsgesetzbuches für Württemberg. Art. 178—284. undMotive dazu S. 161 — 244. von Bunge §. 127 —131.?a,i-äössus IV. S. 1 — 228. Ossarini I. S. 129 —168.II. S. 1 —173. Gramer)? obax. III—XII. S. 21—71. undS. 17. D. des sooiötös eommereialös. ?aris 1833.
(Das Buch commentirt die Artikel 13 — 64 des Ooclo <Zo eom-meres nach der Reihenfolge, schiebt aber zwischen Art. 63 u. 64einen Abschnitt über die Auflösung der Gesellschaften ein,welcher sich zunächst an den Art. 1865 des doäs eivil anlehnt).A. Schiebe die Lehre von den Handelsgesellschaften. Nach
französischen Quellen bearbeitet. Leipzig 1841. Zweite
Ausgabe. 1345. (Diese s. g. zweite Ausgabe liefert die Exemplareder ersten mit einem andern Titelblatt. Das Werk ist eineÜbersetzung des Werkes von Nalsxs^rs und louräain mit Ein-schaltungen und Abkürzungen). G. K. Treitschke die Lehrevon der unbeschränkten obligatorischen GeWerbegesellschaft undvon Commanditen. Zweite durchaus umgearbeitete und ver-mehrte Auflage der Schrift ,/die Lehre von der Erwerbgesell-schaft." Leipzig 1844. (Dies Werk behandelt die Collcctivge-sellschaft und die Commanditengesellschaft, nicht die Actienge-sellschaft). Brinckmann Handelsrecht. §. 34 —66. — Über