Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1854)
Entstehung
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385
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§. 90. Verbindung mehrerer Kaufgeschäfte. 385

Stempel, und danach kann es, ungeachtet eine Cours-differenz vorhanden ist, an einer Differenz zwischen Kauf-und Verkaufspreis fehlen, so wie umgekehrt diese im-mer vorhanden ist, wenn jene fehlt, wo sie dann inden vergebens aufgewandten Kosten besteht. Daher ist,wenn von dem Gewinn oder Verlust in Folge eines be-stimmten Coursstandes die Rede ist, dabei die Limita-tion zu verstehen: soweit dieser oder jener allein von demCoursstand abhängt. 5. Weil nach dem Abschluß desRealistrungsgeschäftes das Resultat der Spekulation ent-schieden ist, so hat für den Speculanten, so weit dieseSpekulation in Betracht kommt, der weitere Coursstandkein wirkliches Interesses Es findet von nun an wederHoffnung noch Furcht Statt. Nur zur Bereuung derschon geschehenen Realisirung kann der günstigere spätereCoursstand Anlaß geben, und es also wünschenswerthmachen, daß man die geschehene Realisirung, den Ab-schluß, rückgängig machen dürfe, um nach dem späterenCours realifiren zu können.

§- so.

Verbindung mehrerer Kaufgeschäfte.

Es können mehrere Kaufgeschäfte entweder 1. Folgeeines Entschlusses, oder 2. Folge mehrerer (successiver)Entschlüsse seyn. 1. Hier ist besonders der Fall des s.g.ropvrt (das Prolongationsgeschäft in diesem Sinn) her-vorzuheben. Es ist ein Kauf und ein Verkauf, beide alsFolge eines Entschlusses nach verschiedenem Cours abge-schlossen. Derjenige, der die beiden Geschäfte abschließt,verkauft theuerer, als er kauft, die Differenz ist sein ge-

4) A> a. S. 21. Ro. 6. S. 24. Uo. 6.TM's Handelsrecht. 1r Bd. 3e Aufl. 25