768 Drittes Buch. Die Waare.
schein vorwiegend den Zweck, den bezeichneten Empfänger zur sicherenVerfügung über das Transportgut zu befähigen °"), so muß noth-wendig angenommen werden, daß nach Ausstellung des Ladescheinsder Frachtführer uicht für den Absender, sondern lediglich sür denberechtigten Inhaber deö Ladescheins detinirt, somit der letztere durchErwerb des Ladescheins die Gewahrsam des Transportguts und diedaran nach Umständen sich knüpfenden weiteren Rechte erlangt.Schon die ältere Praxis hat vielfach den Ladeschein (Linncnconnos'e-mcnt) in diesem Sinne behandelt^"), und die gesetzliche Anerkenn-ung wie nähere Regelung desselben hat die an ihn geknüpften Nechtö-wirkungcn unmöglich abgeschwächt, sondern sichergestellt. —
/Z. Die Lagerpapicre
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Der Eigenthümer, oder wer sonst über eine zwar nicht auf demTransport, aber auch nicht in seiner Gewahrsam befindliche ^) Waareverfügt, ermächtigt einen Dritten, die Waare von dem Inhaber ent-gegenzunehmen, oder den Inhaber, die Waare an einen Trittenauszuliefern. Tcr Inhaber kann bloßer Detentor (Depositar,Agent, Handlungsgchülfe, Frachtführer, Kommissionär), juristischer
sei; der Absender möge, soweit die Voraussetzungen dafür vorhanden, sichdnrch Arrcstlegung zu schützen suchen. Prot. S. 353. Die Art 402-405 — s. oben Not. 32 fs., haben hiernach soweit mit den Rechten desLadescheinsemvfängerö unvereinbar, keine Geltung. H.G.B. Art. 419.Obeu Not. 02.99) Oben Not. 67. 94 -ill 3.
100) O.L.G. zn Breölau (Gräsj's Archiv I. 3. S. 91 ff.). O.T. zu Berlin 1843 (voll. I. S. 87 sf) und 1839 »ü, I. 1. ?. 124 ff.). Anders dasO.A.G. zu Dresden 1843 (Scusf. II. Nr. 66), weil die Ausdehnung der„seercchllichen Ujauce" auf den Flnßtranövort nicht bezeugt sei. —') Eine zusammenhängende, alle Arten der Lagerpapiere umsasjcnoe Darstell-ung fehlt. Ueber einzelne Pnutte s. Treilschkc, Kaufcontraet §. ö3a. E. Thöl I. §. 73 Not. 1I-I2». §. 114 Not. 4. z. 133. Brinck-mauu §. 81. Gad I. S. 211. Endemanu §. 73 Not. 43 ss. §. 112.Zcuschr. f. Handelsr. II. S. 118 ff. IX. S. 13 ff., und unten die Noten.
1) Oben S. 650.
2) Oben S. 609 fs.