Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 2 (1868) enthaltend die Lehre von der Waare
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1072
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Cav. II. Das gemünzte Edetmetassgetd.

l, Rarren und Münze. Der getdwerth. §. 100.

Die Verwendung der Edelmetalle, Gold und Silber, zu Geld beruht auf uralter Gewohnheit der vorderasiatischen Völker und hat sich vom Orient über das Abendland verbreitet^). Ihren Grund hat diese Gewohnheit theils in den inneren Eigenschaften der Edel­metalle: Härte, Dauerhaftigkeit, UnVeränderlichkeit, Gleichförmig­keit in reinem Zustand, Formbarkeit und daher genaueste Theil- barkeit, Schönheit (daher überall Verwendung zu Schmuck und Ge- räthschaften), natürliche Seltenheit; theils in der durch diese Eigen­schaften bedingten Höhe, relativen sowohl örtlichen wie zeitlichen Gleichmäßigkeit und Allgemeinheit ihres Tauschwerthes 2).

1) Darüber die 5. 99 angeführten Schriften von Brandts, Mommsen, Hultsch.

2) Die Edelmetalle streben über den ganzen Erdkreis nach einem Preisni­veau. Röscher §126. In Japan stand vor Eröffnung des Verkehrs mit dem Auslande, d. h. bis zum Jahre 1859, das Preisverhältniß von Gold zu Silber wie 5:1, aber schon im Januar 1660 war ein wesent­lich dem Europäischen Werthverhältniß entsprechender Goldpreis firirt- Matt ersd vrf, in der Vicrteljahrsschr. f. Volkswirthsch. Bd, IX. S. 2. 3. Der jährliche Consum der Edelmetalle ist ein verhältnißmäßig äußerst geringer, vielleicht l°/,, soweit nicht ErPort nach gewissen außereuropä­ischen Ländern lz. B. China, Indien) das Metallgeld vom Geldmarkt verschwinden macht; daher der Vorrath durch selbst massenhafte Produc-