Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 2 (1868) enthaltend die Lehre von der Waare
Entstehung
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Abschn. II, Das Geld. Cap. IV. Die Metallgelds, 107. Ersatzm. d. Metallgeldzahl. 1189

2) Es wird gezahlt bez. eingetauscht nicht mit Me-tallgeld, sondern mit einem Vertreter desselben, einemMctallgcldzrichcn findet also eine Circulation statt, aber nichtvon Metallgeld, sondern von bloßen Metallgcldzeichen.

Gemeinsam ist Folgendes:

Allcö Metallgeldzeichcn ist ein bloßes Creditumlausömit-tel ein auf Credit beruhendes Tausch- und Zahlmittel. Esleistet gewisse, aber nicht alle, und nicht diejenigen Dienste desGeldes, welche auf dessen Eigenschaft als Mctallwerthträgcr be-ruhen^). Es leistet Umlaufödienste als Tausch- und Lcihmittel

mit einander nach Maßgabe des ConlocorrentS. Dadurch wird an sichnoch keine Geldzahlung erspart, sondern dem ^ nur die eigene Kasse;doch kann der Banquier X den ersorderlichcn Kasscnvoirath besser rcgu-lircn und dadurch ersparen. Allein möglicherweise kann anch X mit denGläubigern des ^, welche an ihn gewiesen sind, cvmpensiren: dies ge-schieht, salls diese Gläubiger Schuldner des X, z. B. andere Banquierssind, gegen welche Forderungen (Anweisungen, Checks) umlaufen, überwelche X verfügen darf. Präsentirt der Banquier r dem Banquier X dieaus X umlaufenden Anweisungen von dessen Kunden ^, so präsentirtder Banquier X dem V die auf Letzteren umlaufenden Anweisungen vondessen Kunden ö. So das Abrechnungshaussyslem,

2> ^, k und v haben einen gemeinschaftlichen Banquier X, oder sindselber ihr gemeinsamer Banquier (Girobank). Die Zahlung wird durchdloßcS Ab- und Zuschreiben auf den Conti'S bewirkt. So die Giroein-richtung.

3) Mehrere Banquiers haben einen gemeinschaftlichen Banquier, z. B.alle Englischen Banken die Bank von England . Sie compensiren miteinander (I) und zahlen an einander durch deu gemeiuschaftlichen Ban-quier (2).

4) Durch die Circulation der Anweisung selber werden Geldzahlungenerspart. ^ gibt die Anweisung auf seinen Banquier X an S als Zahlungoder creditweise, L an <?, v an v, v an seinen Banquier V, welcher ihmden Betrag gutschreibt und die Anweisung bei X präsentirt.

14) Von den Engländern meist mit dem Metallgelde unter dem Ausdruckcui-renc?" begriffen. Oben K. 99 Not. 48. .^Iscleoä >>. v insbeson-dere unterscheidet irietsllic currenc> (mon«^) und otUer currencx, d. h.secui'itz' kor mone^: nromise to ps? mone^ oder oiäer to ps^ monez'.Die Franzosen brauchen den Ausdruck monnsie tiöucisire,

15) Oben §. 100 Not. 20 ff. Knies S. 29. Vouroelle-Seneuil, trsirö