Cap,II.DieeinzelnenGeschäfte.Z.47.ObjectivcGrundgcschäftc.H,G,B,Art,271.Z.1. 421
äußerung eines Nichtkaufmanns, wie sogar die Veräußerung ohnevorgängige „Anschaffung" wird nach Handelsrecht beurtheilt, soferndie ihr entsprechende Anschaffung des ErwerberS auf dessen Seite einobjectives oder auch nur subjectives Handelsgeschäft ist, (§. 45).Daher präsumtiv jede Veräußerung an einen Kaufmann (H.G.B.Art. 274.)
3) Die Absicht^) der Veräußerung muß zur Zeit
bezeichnet Art. 1, Z. 1 die Veräußerung im Haudcls.g cwerbe als Han-delsgeschäft, (.Kaufmann ist, wer gewerbsmäßig — kauft — und ver-äußert—"), schließt dagegen den einfachen Rcalisationsvcrkanf aus, Art. 7.Z. 1. („der Kauf — um — zu verkaufen —"), weil sich nicht ersehenlasse, ob der Verkauf wirklich ein Realisationsgcschäft sei, und man ge-nöthigt wäre, auf den früheren Kauf und dessen Absicht zurückzugehen.Motive S. 6. 27. 26. Ebenso I. Pr. Entw. §. 5 S. I. §,220. II. Pr.Entw. Art. 2, Z. 1. Art. 212. Motive S. 6 102. Der Bremische mit12 gegen 4 Stimmen abgelehnte Antrag wollte jede Veräußerung gegeuEntgelt zu Handelszweckeu — also uicht an die Cousumenteu — als ob-jectives Handelsgeschäft erachten. Prot, S, 413, 516, Die Verkäufe einesKaufmanns dagegen, auch für NichthandclSzwecke, insbesondere zum Con-sum, wurden mit 11 gegen 4 Stimmen als subjcctive Handelsgeschäfteanerkannt, die beantragte Ausnahme in Betreff der Verkäufe aus offenemKram und Laden mit 9 gegeu 6 Stimmen abgelehnt. Prot, S. 641—544.I. Entw. Art. 2. Z. 1. 2. Art. 233, S. 1. Art. 234. Z, 1. In zweiterLesung beantragte der Referent, die Realisationsveräußerung zu den objec-tiven Handelsgeschäften zu zählen (Prot. S. 1263), andererseits ward derunbedingte Ausschluß aller Hand-(Detail-)verkäufe bez. der Verkäufe imoffenen Laden gewünscht (Prot, S. 1270. 1271. 1273: Anlage 0, L,S. 1285. 128»,) Alle diese Anträge wurden abgelehnt, der erste mit 8gegen 6, der legiere mit 13 gegen 1 Stimmen. Prot S. 1287—1289.Bei der Wciterbcrathnng des Art, 233 (bez. Art. 235 der Anlage jetztArt. 273) ward mit II gegen 4 Stimmen beschlossen, die Rcalisationsvcr-äußerung unter den Gewerbsgeschästcn ausdrücklich zu erwähnen, und mitder gleichen Slimmenzahl oie Ausschließung der Weiterveräußerungen imHandwerksbetrieb abgelehnt, später jedoch mit 9 gegen 7 Stimmen zumBeschluß erhöbe». Prot. S. 1298. 1299. 1424. II. Entw. Art. 256. S. 2,3. Vgl. §. 46, Not 28. 42. §. 57. Die Stellung der Nealijationsver-känfe im H.Ä.B. tadelt Thöl S. 89. Not. >-. S, auch Auschütz, Krit.Vierlcljahrsschr. I. S. 13. Mein Gutachten S. 20.36) ?»icksssus I. Nr. 12—15, Aolinier I. M. 16—19 Rouxuisr