Cap.II.DieeinzclnenGcschäfte.8.62.SubjeclivcGrundgeschäfte.H.G.B.Art.272.Z.1.453
duct ist nicht dazu bestimmt, von dem Arbeiter zu eigenem Gebrauchverwendet oder für eigene Rechnung veräußert zu werden, sonderneS soll den Zwecken des Bestellers, gleichviel ob Handels- oder Con-sumtionszwecken"), dienen. Die schwierige Grenzlinie zwischen Be-und Verarbeitung 5) braucht, da eines oder das andere genügt, nichtgezogen zu werden. Als Bearbeitung erscheint auch die bloße Repa-ratur, z. B. von Dampfmaschinen. Die Uebernahme der Bearbeitungvon Immobilien ist schon durch den Wortlaut, die Bearbeitung oderVerarbeitung von Baumaterialien behufs Herstellung eines Bauwerksnach dem erkennbaren Willen der Verfasser und gemäß Art. 275ausgeschlossen").
III, Das Geschäft darf über die Be- oder Verarbeitung nichthinausgehen. Der Besteller') muß also den Rohstoff liefern, denganzen oder doch die Hauptsache. Gleichgültig ist, ob der Bestellerden Rohstoff selbst erzeugt 6) oder augeschafft, oder auch nur denUebernehmer mit der Anschaffung für seine, des Bestellers, Rechnungbeauftragt hat: auch im letzteren Falle liegt nicht eine Speculations-anschaffung des Uebernehmers im Sinne des Art. 271. Z, 1 vor,sondern es verbindet sich mit der Uebernahme der Be- oder Verar-beitung (eonäuctio oxsris) ein Cinkaussmandat bez. eine Einkaufs-commission. Auch dann gehört das Geschäft noch hierhin, wenndem Uebernehmer freigestellt ist, an Stelle des ihm gelieferten Roh-
dcr Vertrag nur bann, wenn der Besteller Kaufmann ist und das Arbeits-produkt zu Handelszwcckcn, wenn auch nur znm Gebrauch im Gewerbe,verwenden will. H.G.B. Art. 273. Dagegen nicht, wenn der Nichtkauf-mann die zum Zwecke der Veräußerung angeschaffte Waare für diesenZweck be- oder verarbeiten läßt: nur die Anschaffung, nicht das Verarbei-tenlassen ist ans seiner Seite Handelsgeschäft.
4) Eine Beschränkung auf die Be- oder Verarbeitung „zu Zwecken des Groß-handels" wollte das Kurhessische Mouitum 7 zur dritten Lesuug, welches,mit anderen das gleiche Ziel verfolgenden Anträgen, von der Berathungausgeschlossen worden ist. S. oben §. 46. Not. 20 a. E.
5) Vgl. §. 47. Not. 69 fs.k) S. K. 59. Not. 16 fs.
7) Motive des R.H.G.B.'s und des Preuß. Eutw.'ö (§. 46. Not. 39). Prot.S, 630. Oben §. 47. Not. 12.
8) Oben Not. 3.