Vorrechte nach der Zukunft hin zu wahren, z. ß. fin-den Fall der Ausgabe neuer Actien.
Verkaufte der Besitzer direct, oder unternahm erselber die Gründung, so hatte er natürlich seine Hel-fershelfer abzufinden, und stellte demgemäss die Ver-kaufssumme oder das Actiencapital so hoch als nurirgend angänglich. „Lieber etwas mehr Capital!“ warfast überall die Losung; und die Vorstände gewisserActiengesellschaften, die nachher in Concurs geriethen,oder zur Liquidation (Auflösung) schreiten mussten,suchten sich mit der Behauptung zu entschuldigen:das Actiencapital sei zu klein gewesen! Manthat’s in der Kegel nicht unter einer Million, daman sonst nicht die Griindungsspesen herausschlug,und weil es sonst auch nicht recht lohnte, damit andie Börse zu kommen.
Weil man blos „gründete“ um zu gründen, mussteman die Leitung der Fabrik oder der Bank etc. oftin den Händen des Verkäufers lassen. So heisst es indem Prospect der Märkisch-Schlesischen Maschinen-bau - und Hütten-Actien-Gesellschaft, vormals F. A.Egells: „Die Mitwirkung der früheren Besitzer istfür das neue Unternehmen gesichert“.. Und in derAnkündigung der so berüchtigt gewordenen Thüringer