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Die bäuerlichen Verhältnisse im Elsass : durch Schilderung dreier Dörfer / erläutert von A. Hertzog
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VERGLEICH MIT ANDEREN DEUTSCHEN LÄNDERN.

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Aehnliche, sogar in ihren Wirkungen noch schlimmereVerhältnisse treffen wir in den Gemeinden des hohen Taunus,wo kein Gut über 5 ha vorkommt; nach den statistischenAufzeichnungen Schnapper-Arndts hierüber überwiegen hierbei Weitem die in Händen zahlreicher Gewerbsleute sich be-findenden Zwergbesitzungen. Es ist dies auch von allenLändern, die wir bis jetzt durchwandert haben, dasjenige,das wirtschaftlich am schlechtesten steht, was freilich vonder rauhen Gebirgslage herkommen mag. Von Güterzusam-menlegung wollen diese kleinen Grundbesitzer nichts wissen;diesem Umstande begegnen wir übrigens in allen Ländern;Niemand hängt mit zärtlicherer Liebe an seiner einmal be-sessenen Scholle, die ihn nicht einmal ernähren kann, alsder kleine Grundbesitzer. Dazu wird, trotz dieser üblenWirkung, immer nach civilem Erbrecht aufgetheilt.

Im Unterwesterwaldkreise, Regierungsbezirk Wiesbaden,wird die Zersplitterung des Privateigentums als eine grosseKalamität beklagt. Es fehlt fast ganz ein grösserer bäuer-licher Besitz; der Besitz schwankt durchschnittlich zwischen1 7 ha. Die Grössenverhältnisse ergeben sich hier ebenfallsaus dem in Nassau geltenden Erbrechte, welches Natural-theilung kennt; verschlimmert wird dies noch durch dieschlechten klimatischen Verhältnisse, die durch die Nähedes Westerwaldes hervorgerufen werden:Eine rationelle

und intensive Bearbeitung des Bodens ist unmöglich; dernötige Viehstand kann nicht gehalten werden, Meliorationenmüssen unterbleiben oder können nur in geringem MaasseAnwendung finden. Dies sind Klagen, welche unsere land-wirtschaftliche Enquete auch kennt, und welche in allenLändern, wo so weitgehende Besitzvertheilung vorherrscht,mehr oder weniger zu Gehör kommen. Hier hat die Con-solidation bereits in allen Gemeinden des Kreises stattge-funden ; nur 6 Gemeinden sind diesem Beispiele noch nichtgefolgt. In letzeren besteht der Flurzwang noch tatsäch-lich und rechtlich durch Ortspolizeiverfügung.

Die Lage der Bauern wild hier auch noch dadurchverschlimmert, dass sie keine Gelegenheit zu Nebenverdienstenhaben. Keine Industrie, kein Gewerbe ist hier, welches den

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