Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
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Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.

Und Ähnliches in verstärktem Maße trat in den Städten mit der vordringendenGeldwirtschaft ein. Der Händler und der Handwerker, der Priester, der Arzt und derTagelöhner, sie alle begannen einen selbständigen Geldverdienst außer dem Hause zuerwerben; damit konnte ergänzt werden, was die Familie etwa noch nicht auf ihremAckerstückc und in ihrem Hause schuf; und bald konnten von solchem Geldeinkommen zuersteinzelne Familien, dann viele ausschließlich leben, auch wenn sie kein Haus, keine Hufemehr eigen besaßen, nicht ihre Lebensmittel, Kleider, Geräte, Wohnungen mehr selbstschufen. Freilich ist dieser Prozeß im Altertum sehr langsam vorangeschritten; nur dieunteren Klassen in den Städten hatten die eigene Produktion ganz aufgegeben; diehöheren Klassen, selbst der Mittelstand, wollten nicht darauf verzichten, selbst das Brotund das Wollgewebe, sowie vieles andere in der eigenen Wirtschaft zu erzeugen. Undähnlich war die Entwickelung vom Mittelalter bis ins 18. und 19. Jahrhundert.Manche Patricier und Kaufleute der deutschen Städte trieben noch in Goethes Jugend-zeit Acker- und Viehwirtschaft; in Italien suchen noch heute die städtischen Honoratiorensich ihr Getreide und Gemüse, ihre Trauben und Oliven mit Hülfe der auf dem Landeihren Besitz verwaltenden Halbpächter zu ziehen, während die städtischen Handwerkerund Tagelöhner, die Beamten und Lehrer auch dort darauf meist verzichtet haben, undheute in Nordeuropa der Städter fast jede Eigenproduktion von Lebensmitteln, meistauch von Geweben aufgegeben hat. Der Bauer und Gutsbesitzer freilich lebt vielfachnoch zur Hälfte oder zu zwei Drittel von seinen eigenen Produkten; seine Familien-wirtschaft ist daher auch noch halb eine patriarchalische; und auch der Handwerker undder Tagelöhner, der Beamte und der Fabrikarbeiter auf dem Lande baut sich mit Rechtnoch seine Kartoffeln, füttert Hühner und Schweine und erleichtert sich so seine wirt-schaftliche Existenz, füllt so unbeschäftigte Stunden aus. Aber auch auf dem Landenimmt das ab: in den deutschen Berusszählungen von 1882 und 1895 sinken dieländlichen Tagelöhner, die einen eigenen oder gepachteten Landwirtschastsbetrieb haben.Von 866 493 auf 382 872.

Die wichtigste Folge der ganzen, immerhin heute sür einen großen Teil der Be-völkerung vollzogenen Scheidung liegt darin, daß damit zwei ganz gesonderte und dochinnig miteinander verbundene, aufeinander angewiesene Systeme der socialen und wirt-schaftlichen Organisation entstanden sind: das wirtschaftliche Familienleben einerseits,die Welt der Gütererzeugung, des Verkehrs, des öffentlichen Dienstes und was sonstnoch dazu gehört andererseits. Dem ersteren Systeme gehören so ziemlich alle Einwohnereines Landes an: von 28,3 Mill. Preußen lebten I.Dezember 1885 27,4 in Familien-haushaltungen, nur 0,37 in Einzel- und 0,54 in Anstaltshaushaltungen (d. h. Kasernen,Kranken- und Armenhäusern, Erziehungsanstalten, Hotels); von der am 14. Juni 1895gezählten deutschen Bevölkerung waren 22,9 Mill. Personen im Hauptberufe erwerbs--thätig, d. h. übten einen erwerbenden Beruf aus; neben ihnen zählte man 1,3 Mill.häusliche Dienstboten und 27,5 Mill. Familienangehörige, die nicht erwerben, wirt-schaftlich nicht oder nur in der Familie thätig sind; die Erwerbsthätigen gehören ihr,soweit nicht Familienwirtschaft und Erwerb, wie beim Landwirt noch vielfach, zusammen-fallen, nur gleichsam mit ihrer halben Existenz, mit der Zeit, da sie nicht dem Erwerbenachgehen, an. Aber auch sie müssen so wohnen, ihre Zeit muß so eingeteilt sein, ihrVerdienst muß so beschaffen sein, daß sie ihrer Stellung als Familienhäupter undFamilienglieder ebenso genügen können, wie ihrer Funktion in irgend einer Unternehmungoder Arbeitsstellung. Die beiden Systeme der socialen Organisation gewinnen ihr eigenesLeben, verfolgen ihre speciellen Zwecke und müssen das thun. Von verschiedenen Prin-cipien regiert, können sie in Kollision kommen, sich gegenseitig schädigen und hindern.Die neue Sitte und das neue Recht für beide ist nicht leicht zu finden. Die Familien-Wirtschaft existiert jetzt gleichsam nur als Hülfsorgan, häufig als schwächeres neben denneuen, stärkeren, größeren Gebilden der Volkswirtschaft. Sie kann und muß in losererForm als früher ihre Rolle spielen, muß ihren Gliedern alle mögliche Freiheit geben.Sie ist teilweise sogar mit vollständiger Auslösung bedroht, wo die anderen Organe dieKinder und die Erwachsenen ganz mit Beschlag belegen, alle Zeit und alle Kraft für sich