Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
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Die Entstehung der Gebietskörperschastcn; ihr Wesen-

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Der Stoff, den wir hier vorzuführen haben, ist ein sehr umfangreicher; er ist für dieneuere Zeit wohl nach manchen Seiten schon eingehend, für die ältere aber noch entferntnicht vollständig durchforscht. Was wir hier geben können, muß sich auf einige Umrisse,Einzelausschnitte und Principienfragen beschränken. Die Lehre von der Korporations-wirtschast hier vor der der Unternehmungen vorzutragen, ist insofern berechtigt, als sie,wie die Familienwirtschaft, doch das historisch Altere und die historische und begrifflicheVoraussetzung alles privatwirtschaftlichen Getriebes ist. Natürlich sind die höherenFormen der Gemeinde- und Staatswirtschast erst entstanden unter dem Einfluß derArbeitsteilung, der Geld- und Kreditwirtschaft, des Marktes, der Unternehmungen, diewir erst weiterhin schildern. Aber da wir es für richtig halten, in diesem Buche diegesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, erst im solgenden deren Einzelbewegungenzu schildern, so konnte die Anordnung nur die sein, mit der Familie zu beginnen, dieKorporationswirtschaft folgen zu lassen und mit der Unternehmung zu endigen.

Alle Wirtschaft der Gebietskörperschaften ist entstanden durch die Beziehungenund Bedürfnisse, die Gefühle und Handlungen der Nachbarn und der Volksgenossenuntereinander. Jede Siedlung, selbst der einsame Hos, welcher mit seiner UmzäunungWohnung und Ställe, Scheune und Knechtgelasse umspannt, erzeugte ein alles Lebender Beteiligten durch seine Folgen beherrschendes System materieller, moralischer undgeistiger Beziehungen. Noch stärker wird jedes Dorf, jede Stadt, jede geographische unddurch Stammes- und politische Bande verbundene Gruppe von Ortschaften, von Kreifenund Provinzen mehr und mehr der sichtbare Ausdruck einer psychischen und materiellenGemeinschaft, welche durch Gebäude, Wege, Grenzen, Verteidigungswerke auf dem Bodensich festgewurzelt hat. Aus der Stammes- und Volksgemeinschaft wird durch die festeSiedlung die Gebietsgemeinschaft. Ursprünglich bluts- und sprachfremdc Menschen, dieim selben Orte, im selben Gebiete wohnen, werden Nachbarn, Volks- und Staatsgenosscn.Das Heimatsgesühl mit seiner sympathisch verbindenden Kraft, das Nachbargefühl mitseiner natürlichen Hülfsbereitschaft verbindet und eint die Menschen. Und wenn ingrößeren Gebieten und Ländern diese Gefühle sich abschwächen, so werden sie nach undnach durch die Einsicht in den Wert der gemeinsamen gesellschaftlichen Einrichtungen,der gemeinsamen Verteidigung, der gemeinsamen Friedensordnung ersetzt. Ein Prozeßörtlicher Gruppenbildung vollzieht sich, der mit der Dichtigkeit der Bevölkerung, derWegsamkeit, der Arbeitsteilung, dem Verkehr, der Ausbildung der Presse und andererpsychophystscher Bindemittel wächst, die Theilnehmenden geistig und wirtschaftlich aufeinander verweist und gemeinsame Rechts- und Wirtschastsinstitutionen erzeugt. DieBewohner desselben Dorfes, derselben Stadt, desselben Kreises und desselben Staatessind immer im ganzen und durchschnittlich mehr auf einander als auf andere angewiesen.Die natürlich-geographische Absonderung wird durch die absichtliche, staatliche Grcnz-bildung mit ihren Hindernissen sür Verkehr und Berührung gesteigert. Die Organeund Vorstände der Stämme und Völker werden solche der Gebiete und Länder, die Volks-könige werden Landeskönige. Und so entstehen die über bestimmte Gebiete sich erhebendensocialen Körper, welche das Land und alle dauernd auf ihm Lebenden beherrschen; dieGebietskörpcrschaften werden zu Gemeinschaften, welche alle anderen in ihnen enthaltenenVereine und Genosfenfchaftcn, alle persönlichen und dinglichen Gruppen, alle Familien undIndividuen zusammenfassen und regulieren. Sie werden überall zu Zwangsgemeinschaftenmit einer die einzelnen durch Macht und äußere Gewalt beherrschenden Spitze, weilkein Grundstück und kein Mitglied derselben ohne Schaden und Nachteil fürs Ganze sichgewissen gemeinsamen Einrichtungen entziehen kann. Ihre führenden Organe üben diesenZwang aus, übernehmen mit höherer Kultur immer größere Funktionen, von welchenein erheblicher Teil wirtschaftlich ist, der übrige der wirtschaftlichen Mittel bedarf.

Wir haben von ihnen oben schon (S. 8, S. 129) gesprochen; die Gebiete und Völkermüssen sich nach außen gemeinsam schützen, verteidigen, sich eine kriegerische Verfassunggeben, aus der eine Befehlsgewalt hervorgeht; sie müssen eine geordnete Rechtspflegeund Polizei herstellen, die ebenfalls der Zwangsgewalt bedarf, weil nur sie den Friedengarantiert. Sie müssen im Innern Wälder und Weiden, Acker und Wohnstellen der-