Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
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Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.

teilen und abgrenzen, Wege, Grenz- und Schutzwälle bauen, Zusammenkunftsorte,Märkte, Tempel herstellen. Zu all' dem werden die Glieder zeitweise oder in bestimmterReihenfolge aufgeboten und gezwungen. Alle Arbeitsteilung, aller freie Tausch- undMarktverkehr im Innern vollzieht sich im Rahmen des staatlich festgestellten Rechtesund unter Einwirkung der öffentlichen Einrichtungen. Die Organe der Gebietskörper-schaften bestimmen, welche fremde Personen und Waren herein, welche einheimischehinaus dürfen.

So wird die organisierte Gebietskörperschaft zu einem wichtigen Organe allesWirtschaftslebens; und ihre führende Spitze muß bald eine selbständige Sonderwirtschaftführen, über gewisse wirtschaftliche Mittel und Arbeitskräfte verfügen können. Die Aus-bildung einer solchen Finanzwirtschaft, eines öffentlichen Haushaltes ist nur die wirt-schaftliche Seite der Entstehung einer festen politischen Spitze, einer befehlenden Zwangs-gewalt der Gemeinde und des Staates.

H. Spencer sagt, wo Menschen als Gruppen zusammen wirken, da führt derKlügste, Tapferste, Weiseste aus, was die Angesehenen besprochen und vorgeschlagen, wasalle genehmigt haben. In jedem politischen Körper muß es so neben der führenden,von einer Aristokratie oder von Beamten unterstützten Spitze eine diesen führenden Ele-menten gegenüberstehende, teils beschließende, teils gehorchende Menge geben; jede socialeGruppcnbildung vereinigt so in sich ein genossenschaftliches Element und ein herrschaft-liches, welche auf eine irgendwie rechtlich geregelte Zusammenwirkung beider durcheine Verfassung hingewiesen sind. Je kleiner und einfacher die socialen Gebilde undGebiete sind, desto mehr kann und wird der Schwerpunkt der Verfassung in den Rechtenaller Glieder liegen, desto mehr genossenschaftliche Färbung hat der socialpolitischeKörper. Je größer und komplizierter der Verband, das Gebiet, der Staat wird, jekräftiger er nach außen auftreten, je mehr Aufgaben er nach innen übernehmen soll,desto ausgebildeter, selbständiger, mit größerer Zwangsgewalt ausgestattet müssen dieoberste Gewalt und ihre Organe sein: sie kann nur als herrschaftliche, befehlende, mächtigeOrganisation ihre Funktion erfüllen. Das große Princip der Arbeitsteilung erzeugtdie Scheidung zwischen Befehlenden und Gehorchenden, Waffenführenden und Waffen-unkundigen, geistig und mechanisch Arbeitenden, und scheidet so zugleich Centrum undPeripherie, Regierung und Volk in jedem socialen Körper. Aller öffentliche Haushaltschließt sich in seiner Ausbildung hieran an.

Er kann aus genossenschaftlichen und Gemeindeeinrichtungcn, aus dem Gemeinde-Vermögen und einer Gemeindekasse, auch aus ständischen Einrichtungen hervorgehen oderElemente empfangen; aber auch sie haben schon einen gewissen Zwangs- und herrschaft-lichen Charakter; häufiger entspringt der Staatshaushalt aus dem Vermögen und derHauswirtschaft von Fürsten und Königen, von Häuptlingen und Aristokratien. Meistwird sich die Staatsbildung an die Macht und den Besitz von bestimmten Kreisenanknüpfen, welche eine politische Herrschaft begründen, welche die Gesamtinteressen be-greifen und vertreten, aber auch der Versuchung des Mißbrauchcs unterliegen, in ihrerStellung bedroht, zuletzt wieder der Zustimmung und Billigung der Beherrschtenbedürfen. Ju allem Staatsleben bleiben genossenschaftliche Elemente, Rechte der Bürger,Strömungen von unten nach oben. Aber eine feste, selbständige Gewalt, die auf ererbtesoder übertragenes Recht sich stützt, in gewisser Rechtssphärc herrscht und verfügt, ist injedem halbwegs ausgebildeten politischen Körper erste Bedingung der Gesamtexistenz, vorallem auch des gesunden wirtschaftlichen Lebens. Eine komplizierte Verfassung ordnet dieWechselwirkung zwischen Peripherie und Centrum, Volk und Regierung, die wirtschaftlicheTeilung der Funktionen zwischen beiden, die wirtschaftlichen Forderungen der Staats-gewalt an die einzelnen, die Leistungen derselben an sie.

Immer müssen bei höherer Kultur die Individuen, Familien, Unternehmungeneine rechtlich genau bestimmte sreic Sphäre wirtschaftlichen Handelns behalten. DieMacht und Rechtsorganisation des Ganzen hat diese Sphäre zu schützen, den einzelnenihr Eigentum und ihre freie Arbeitsbethätigung zu garantieren; eben hiedurch fördertsie Fleiß und Sparsamkeit, Handel und Verkehr, sowie das wirtschaftliche Gedeihen der