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Zweites Buch, Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft,
einzutreten. Aus dem Zusammenwirken der neuen Technik, des neuen Rechtes, derpersönlichen Freiheit, der vordringenden Geldwirtschaft, der bestehenden Gesellschafts-verhältnisse, der Bevölkerungszunahme ergab sich das neuere Arbeitsverhältnis, dermoderne Stand von Lohnarbeitern, seine Basierung auf den freien Arbeitsvertrag. DasWesentliche ist dabei folgendes.
Nicht mehr bloß jüngere Leute stehen in abhängigen dauernden Arbeitsstellungen,sondern auch verheiratete Familienväter und Frauen; ein großer Teil der Arbeitendenhat keine Hoffnung, wie es früher vielfach der Fall war, mit den Jahren an die Spitzeeines Kleinbetriebes zu kommen; die Mehrzahl der Arbeitenden verkauft nicht einzelneArbeitsleistungen, wie die Dienste leistenden Handwerker, sondern sie verrichten in einemwenn auch löslichen, doch festen und ihre Lebensführung beherrschenden Arbeitsverhältnisfür einen Arbeitgeber täglich bestimmte gleichmäßig sich wiederholende Dienste undArbeiten. Aber dafür ist auch für die Mehrzahl der Arbeiter durch eine gleichmäßigfortgehende Einnahme die Existenz wenigstens einigermaßen gesichert; eine erbliche oderlebenslängliche Berufsbindung, wie früher, besteht nicht; jeder kann seiner Fähigkeitentsprechend sich seinen Verdienst suchen, wo und wie er will. Darin lag eben derwesentliche Fortschritt. Der Arbeiter ist selbst verantwortlich gemacht; und wenn erstlangsam das rechte Gefühl dieser Verantwortlichkeit sich bildete, wenn es zunächst nureiuc Elite haben konnte, die übrigen ohne die alten Gängelbande teilweise zurückgingen,der Segen der Freiheit trat doch nach und nach ein, zeigte sich in dem Maße, wie derArbeitsvertrag sich richtig ausgestaltete, der Arbeiterstand sich hob. Auch wo dergrößere Teil der Arbeitenden erhebliche andere wirtschaftliche Mittel der Existenz nichthat als den täglich verdienten Lohn, der nur bei den höheren Stufen sich in Jahres-gehalte mit dauernder Anstellung verwandelt, konnten Reformen aller Art das Arbeits-verhältnis verbessern, wie wir ini zweiten Teile sehen werden. Auf die einzelnen Seitendes heutigen Arbeitsvertrages in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht kommenwir daselbst.
Hier haben wir nur die Entstehung des freien Arbeiterstandes klarzulegen alsein Glied in der Kette der gesellschaftlichen Arbeits- und Berufsteilung. So Ver-schiedenes er umfaßt, wie einst die Sklaverei und die Hörigkeit, alle, welche wir zu ihm rechnen,stehen nicht bloß unter einer ähnlichen Rechts- und Wirtschaftsinstitution, sondern zeigenauch den übereinstimmenden Zug, daß sie die mehr ausführende, die mehr mechanischeArbeit arbeitsteilig auszuführen haben, daß sie durch diese Teilung an ihre Arbeitgebergekettet sind, daß beide zusammen eine gesellschaftliche Organisation darstellen, auf derenWesen wir bei der Lehre von der Unternehmung kommen.
Hier haben wir nur noch die Frage zu beantworten, wie groß dieser Lohn-arbeiterstand sei und aus welchen einzelnen Elementen er sich zusammensetze. So wenigsicher die statistischen Grundlagen hiefür sind, so geben sie doch einigen Anhalt. Fürden alten preußischen Staat möchte ich folgende, freilich weder erschöpfende noch ganzsichere Angaben wagen. Es gab etwa!
1802 1816 1846 1867
Fabrikarbeiter .... 0,-6 Mill., 0,---> Mill., 0,55 Mill., 1,» Mill.,
Gesellen und Lehrlinge . ? „ 0,i8 - V,S8 - 0,«o -
landwirtschaftliche Arbeiter ? „ 0,8 1,4 2,-9
1,g» Mill,, 2,ss Mill., 3,9g Mill.Also ohne Dienstboten von 1816—67 eine Zunahme von 1,s auf 3,g mit ihnenvon etwa 2,8 auf 4,9 Mill.; in Prozenten der ganzen Bevölkerung ein Wachstum von13 auf 19, mit den Dienstboten von 22 auf 24°/»; der ganze preußische Staat dürfte1867 etwas über 5, mit Dienstboten etwas über 6 Mill. Arbeiter gehabt haben; imJahre 1895 zählte Preußen in Landwirtschaft, Industrie und Handel 7,s Mill. Arbeiter(ohne Dienstboten). Das Deutsche Reich hatte nach den Berufszählungen von 188210,7, von 1895 12,8 Mill. Arbeiter in diesen Produktionszweigen (ohne 0,s Mill.höhere Angestellte, 0,4 Mill. wechselnde Lohnarbeiter und 1,3 Mill. Dienstboten, auch