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Die Lage der Hausweber im Weilerthal / von Karl Kaerger
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SCHLUSSWORT.

werden, welche einer Aufbesserung ihrer Lage am wenigstenbedürfen. Zweitens glaube ich, dass eine bedeutende Aende-rung in der Vermögenslage der Weilerthaler auch durch dieKorbflechterei nicht zu erzielen sein wird. Denn man sehesich die Verhältnisse jener Ilausindustriellen des hinterenwälschen Weilerthaies an. Weder die Schindelmacher nochdie Holzschuhmacher befinden sich, trotzdem sie über einziemlich weites Absatzgebiet verfügen, in einer Lage, diesich von der der Hausweber wesentlich unterschiede; undes liegt kein Grund vor, dass mit einer künstlich eingeführtenbessere Resultate erreicht werden könnten, als mit einer inden dortigen Verhältnissen begründeten, sozusagen natur-wüchsigen Industrie.

Mehr vielleicht noch als diese positiven würde wenigstenseine negative Massregel nutzen: die Beschränkung der Juden-wirthschaft. Dieser Krebsschaden muss ins Auge gefasstwerden, und mögen die Liberalen noch so sehr dagegenlamentiren. Der Weg, auf dem dies Ziel zu erreichen,

scheint mir der zu sein. Der Kuhhandel wird gesetzlichunter die Hausirgewerbe gerechnet, zu deren Betrieb einebesondere Erlaubniss seitens der Verwaltungsbehörde zu er-theilen ist. Diese wird angewiesen bei allen Anträgen diegrösstmöglichste Sorgfalt in der Prüfung der Persönlichkeitanzuwenden. Es gibt ja Juden, über welche seitens der Be-völkerung nicht geklagt wird, allein im Zweifel darf dieLegitimation für den Iiausirhandel mit Kühen den Judennicht ertheilt werden. Um nun aber die so entstehendeLücke in dem Bedürfniss nach Gelegenheit zum Kuhhandelauszufüllen, würde meines Erachtens die auch aus andernGründen wünschenswerthe Errichtung eines Viehmarktes inWeiler das beste Mittel sein. Schon jetzt gehen Leute, diemit den Juden nichts zu tliun haben wollen, aus dem Weiler-thal häufig zum Viehmarkt in Saales, und sicherlich würdeein solcher im Mittelpunkt des Thaies von Verkäufern undKäufern stark besucht werden. Nur müsste man die Vor-sichtsmassregel treffen, dass die Leute, welchen der Hausirhandelmit Rindvieh untersagt ist, auch bei dem Markt in Weiler nichtals Verkäufer, Käufer oder Zwischenhändler auftreten dürfen.