2. FELDGEMEINSCHAFT UND WIRTHSCHAFTSSYSTEM.
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erforderlich, mit den aus dem dreijährigen Turnus abgeleitetenSystemen zu brechen. Man stelle sicli nur vor, -was das allesvoraussetzt. Es muss die seit Alters her bestellende Eintheilungder Gemarkung in Felder aufgehoben und durch eine neue ersetztwerden — ein Bonitirungsproblem, das allein an die bäuerlicheFeldmessungskunst Ansprüche stellt, denen sie selten gewachsenist. Ferner bietet die Ausarbeitung eines rationellen Uebergangs-planes ganz gewaltige Schwierigkeiten; man kann nicht vonheute auf morgen das alte Dreifeldersystem durch ein neuesersetzen, meinetwegen durch die Achtfelderwirthschaft (das istnämlich dasjenige System, welches von den Bauern meistensangenommen wird); die drei Felder sind ja in verschiedenenZuständen, das eine ist unter Brache, das andere trägt Winter-,das dritte Sommergetreide; im neuen System dürfen die Felderauch nicht alle dieselben Früchte in einem Jaln- tragen. DerUebergang muss vielmehr ein allmählicher sein; dabei mussaufgepasst werden, dass man nicht etwa in der Uebergangszeitein Jahr ganz ohne Sommergetreide oder ohne Winterkorn bleibe.Die Operation ist also von einem technisch nicht gebildetenManne kaum zu bewältigen. Der Uebergang hat sich auch fastnirgends von selbst vollzogen. In den sehr wenig zahlreichenFällen, wo Anläufe zu vierfeldrigen Systemen beobachtet wordensind, knüpfen sich dieselben an die oben beschriebenen Ver-suche des Anbaus von Klee auf besonderen von der Rotationder Dreifelderwirthschaft ausgeschlossenen Grundstücken, wo-durch der Uebergang von drei- zu vierfeldrigen Systemen innatürlicher Weise vermittelt wird. Auf diesem Umwege hättevielleicht der rationelle Kleebau schliesslich durchdringen können.Die Mühen der Uebergangsperiode sind jedoch den Bauern durchdas Eingreifen der Landschaft mit ihrer agronomischen Beihülfeerspart worden. Will eine Feldgemeinschaft im GouvernementMoskau den rationellen Kleebau auf ihren Feldern einführen,so braucht sie sich nur an die Landschaft zu wenden. Der imDienste der Landschaft stehende Agronom theilt dann die Felderein und arbeitet den Plan des Ueberganges aus; die Bauernhaben nur seinen Vorschriften zu folgen, und in dem Dorfe