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2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
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344 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u, der Einkommensverteilung. ^802

Die Versicherung von Renten ist den Gesellschaften nur in beschränktem Umfanggelungen, fast gar nicht die Waisen-, Witwen- und Krankenversicherung, obwohl sieviele Versuche machten. Hierfür mathematisch sichere Grundlagen zu gewinnen und einkaufmännisch sicheres Geschäft zu organisieren, scheint allzu schwierig zu sein. Dagegenist in den letzten 30 Jahren die vorhin erwähnte Volks- oder Arbeiterversicherungin England und den Vereinigten Staaten in großartiger Weise geglückt. Sie bestehtdarin, daß die Gesellschaften die kleinen Leute ohne Gesundheitsuntersuchung ans denTodfall mit Summen von 50300 Mk. versichern und die kleinen Prämien wöchentlichabholen lassen. Diese Art der Lebensversicherung wird überwiegend von besondershierfür gegründeten Gesellschaften (?ruäsutial Oompanies) betrieben und ist dort alsErgänzung der unvollkommenen übrigen Arbeiterversicherung sehr heilsam. In denVereinigten Staaten waren 1. Januar 1900 über 10 Mill. Policen mit 1290 Mill.Dollar (5458 Mill. Mk.) Todfallkapital abgeschlossen; Tausende von Kindern sind daversichert; in gewissen Jndustriedistrikten bis 75°/» der ganzen Bevölkerung. InEngland sollen es jetzt 17 1/2 Mill. Policen mit 165,5 Mill. Pfd. Sterling (3381,0 Mill.Mark) Kapital sein; in Deutschland auch bereits 3,6 Mill. mit 191 Mill. Mk. Kapital(nach Ehrenzweig, nach der Reichsstatistik 2,7 mit 492 Mill. Mk.). Die größteenglische Gesellschaft' hat 15 000 Personen als Beamte und Agenten; die solidesteamerikanische (vrnäsnti^l in Newark N. I.) 10 000. In den großen Kosten der die Pfennigewöchentlich abholenden Agentenheere liegt die Kehrseite. Freilich wirken gute Agenten,die wöchentlich 'in sast jede arme Familie kommen, als Überreder zur Sparsamkeit wienichts anderes. Überreden sie aber zu Verträgen, von welchen wie in England 62 bis35 °/o in den ersten Jahren durch Abfall wieder nichtig werden, so liegt darin dochhalb eine Beraubung der Armen zu Gunsten der Aktionäre. Die Klagen in England über die moralische Qualität dieser Geschäfte sind selbst im radikal-liberalen Lager undbei der Geschäftswelt große.

218. Die übrigen Verficherungszw e ige: Vieh- und Hagelver-sicherung. Resultate. Über die anderen Zweige des gewöhnlichen Versicherungs-geschäftes muß ich mich ganz kurz fassen; sie sind teils noch wenig entwickelt, teilswerden sie ihrer Natur nach nie eine sehr große Rolle spielen, wie die Hypotheken-,Glas- u. s. w. Versicherung. Auf die Unfallversicherung kommen wir nachher. DieRückversicherung hat keine selbständige Bedeutung; sie soll nur die schwereren Risikender speciellen Versicherungsanstalten tragen helfen. Wenigstens ein Paar Worte seien nochüber die Vieh- und Hagelversicherung gesagt. Beide Arten gehören dem Gebiete derEinwirkung der elementaren Naturereignisse an. Entbehren diese, wie Erdbeben, Über-schwemmungen, Mißwachs, jeder Regelmäßigkeit, und verteilen sie sich nicht mit einergewissen Gleichmäßigkeit auf die Personen, Grundstücke, Orte eines Bezirks oder Landes,so ist jede Versicherung fast unmöglich. Immerhin sind diese Schwierigkeiten bei derVieh- und Hagelversicherung nicht ganz unüberwindbar; groß genug sind sie auch hier,und eben deshalb ist die Ausbildung des Versicherungswesens auch auf diesem Gebieteeine langsame gewesen und bescheidene geblieben.

Eine gewisse genossenschaftliche Tragung von Viehschäden in engen Kreisen,in den Gemeinden, durch sogenannte Knhgilden ist sehr alt. Friedrich der Große hatfür die schlesischen Kammerbezirke eine Zwangsrindviehversicherung auf Gegenseitigkeit1765 eingeführt, die man 1825 vergeblich versuchte, auf die anderen Provinzen aus-zudehnen. Schon 1303 hatte man in Preußen eine staatliche Entschädigung für dasnach gesetzlicher Borschrift über die Seuchen getötete Vieh eingeführt. Es ist derselbeGedanke, der dann im Reichsgesetz vom 23. Juni 1880 und seinen territorialen Aus-führungsgesctzen siegte; für die großen Rindvieh-, Pferde-, Schafseuchen müssen provinzielleoder Staatsinstitute geschaffen werden, welche die Entschädigung der Betroffenen ordnen;nur indem die großen Schäden so auf die Gesamtheit umgelegt werden, sind sie zu tragen.Daneben bleibt aber die Gefahr des Verlustes durch andere Ursachen bestehen. Für siehaben sich allerwärts die zahlreichen lokalen Kassen, Kuhgilden u. s. w. auf Gegen-seitigkeit erhalten, die aber bei jedem kleinen Anwachsen der Schäden in ihrer Existenz