62 OIE THATSÄCHLICHE LAGE.
war; — Graf Leibifing betont in der erwähnten Sclirifr mitbesonderer Genugtuung, dass er „zu einer Zeit, da fastalle Gutsbesitzer, geistlichen und weltlichen Standes,bei den Justizdikasterien in Scharwerksprozesse verwickeltsind“, keinen solchen Prozess zu führen habe. Und sehrhäufig ergab sich dabei, dass die Bauern nächtlicher WeileHaus und Hof verlicssen und auf und davon zogen, wobeisich dann häufig gar keine Käufer mehr fanden für die be-treffende Grundgerechtigkeit, weil der Ort allzusehr in Verrufgekommen war.
Es sammelte sich nun hauptsächlich dieser Seharwerkewegen eine ganz unglaubliche Erbitterung im Bauernstände an.Anderseits aber wurde die Leistungsfähigkeit der Grund-untcrtlianen rück sichtlich der Abgaben, von denen weiterhindie Rede sein wird, dadurch nicht unbedeutend gemindert,was sich bei den Einnahmen der Grundherren sehr wohlfühlbar machte. Dazu war den kurfürstlichen Schanverks-unterthanen die Umwandlung der Scharwerke in eine Geld-abgabe schon seit Ende des 17. Jahrhunderts geboten; eineThatsache, die natürlich das Verlangen der übrigen Bauernnach dieser Umwandlung wesentlich bestärkte. So fingendenn in den 70 er und 80 er Jahren des vorigen Jahrhundertsauch die privaten Grundherren almählich an, in diesem Punkteeine durchgreifende Umänderung eintreton zu lassen. GrafLeibifing erklärt in seiner oben erwähnten Schrift, dass ernur wenige Arbeiten sich in natura vorbehielt, wobei danndie Leistungen genau bestimmt wurden; für die übrigen nahmer ein mässiges Surrogat an und gab überdies seinen Unter-thanen einen nicht unbeträchtlichen Schlossfeldbau unterleidlichen Bedingungen zu pachten, wodurch natürlich dieScharwerke bezüglich dieses Teiles der Güter von selbst weg-fielen. Der Schreiber des oben erwähnten Privatbriefes er-zählt, dass er nach Antritt seines Gutes „zur grössten Zu-friedenheit des ganzen Dorfes die gesamten ungemessenenHand- und Rossscharwerke in eine jährliche in 2 Terminenzu entrichtende Abgabe von 9 Gulden bei dem halben Hofund 2 Gulden bei dem Leerhäusler verwandelt habe, —genau die Hälfte der Beträge, die früher von diesen Unter-