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Die alten deutschen Kameralisten : ein Beitrag zur Geschichte der Nationalökonomie und zum Problem des Merkantilismus / von Kurt Zielenziger
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Ganzen soll ein Direktor stehen, dem drei Kommissare und ver-schiedene Taxatoren nebst anderen Beamten unterstellt werden.»Wann diese banco eingerichtet und publiciret ist / so komt einieder der da will / und bringt seine Versicherung / welche taxiret/ hernach markiret und beygeleget wird. Alsdann wird eine ge-druckte Obligation verfertiget / und von dem / welcher geld borgenwill / zu der wechsel-banck securität unterschrieben«. Die Obliga-tion wird gebucht und dem Kreditsuchenden ein Wechsel gegeben.Für beide Vorgänge gibt Schröder Beispiele, die auch hier wieder-gegeben werden sollen:

Wechs el-Obligation.

Ich Niclas Krämer / bürger von Baden / empfange 200 fl.

Wechsel aus dem Landes-Fürstlichen Wechsel zu Wien gegen Ver-sicherung 50 gegerbter Ochsenhäute markiert £ Num. 30. beygelegtauff 6 monate.

Wien den 12. Maji 1684.

L. S. Niclas Kramer.

Wechs el-Zettel.

Auf völlige Vergnügung in der Landes-Fürstlichen Wechsel-banck geschehen j ist an Niclas Kramern / bürgern zu Baden /schuldig / nach 7 monaten und einem tag laut dieses Wechsels zubezahlen 200 fl. welche auff besagtem tag baar sollen erlegetwerden.

Landsfürstlicher Wechsel in Wien den 12. Maji 1684.

L. S. Joh. Peterson.

Niclas Schwab.

Heinrich Stein: Commissarii

Hans Beringer / wechsel-schreiber 79 ).

Dieser Wechsel ist als fungibelstes Geldsurrogat gedachtund soll von Hand zu Hand gehen: »Mit diesem kan ein ieder sowohl als mit baarem geld im lande handeln / und lasset nur denWechsel abschreiben / auff wen er will / welcher eben so wohlweiter solchen transferiren kan / biß in die zwanzigste oder dreißigstehand / und ist dieser zettel nicht nur eine Versicherung / sonderner hat so viel als das intrinsecum pretium reale des geldes in sich /ja er ist in vielen stücken besser denn baares geld«. Der-jenige, der den Wechsel erhält, bezahlt 6%, »welche dem Landes-Fürsten zukommen«. So berücksichtigt Schröder neben dem all-gemeinen auch des Fürsten Privatinteresse. Wird derWechsel nicht eingelöst, so wird das Pfand versteigert, und damitder Wechsel bezahlt, dadurch ist die Bank immer gedeckt; dochsoll kein Wechsel über ein Jahr laufen. Jeder darf seine Waren