Frucht gedeyhen? Da gleichwohl mit keinen unwider-treiblichen Beweissthümern erhärtet werden kan / daß vielenEhefrauen beyzuwohnen / den Göttlichen und natürlichenRechten schnur-gerade entgegen lauffe.
VII. Weil indessen / wegen der Contradiction der / vor die EhreGOttes eiffernden Clerisey / nicht zu verhoffen : es werdedie fruchtbare Polygamie, die das souveraineste Mittel ist /ein Land zu peupliren / durch eine Sanctionem Publicamautorisiret werden; muss die Bevölkerung des Staats durchandere Expedientia bewerckstelligt werden. Es können aber
VIII. Zu selbiger i. die Einheimischen : 2. Die Frembden / einvieles contribuiren.
IX. Die Einwohner : durch 1. Jhr zeitiges und öffteres Heyra-then : 2. Baldige Veränderung des Wittwenstandes, 3. Einecopieuse und reiche Kinder-Erziehlung.
X. Zu diesen wichtigen Entreprisen : sind sie / durch allerhandDouceurs anzufrischen.
XI. Selbige sind 1. Gewisse Belohnungen an Geld und Geldeswerth : 2. Privilegien und Immunitäten : 3. Notable Vor-rechte.
XII. Dieser Anwachs und der Einwohner Mehrung wird durchdie Einwohner selbst / auff verschiedene Arten / theils ge-hindert : theils gemindert.
XIII. Er wird gehindert : durch 1. Die nombreuse Zahl der Ehe-losen : 2. Die harte geistliche und weltliche Straffen auffdie geschwängerte und gefallene Weibes-Personen : 3. Diezu freye Verstattung der unzüchtigen Häuser : 4. DurchManquement der Mittel / eine Hausshaltung anzustellen.
XIV. Gemindert wird er : durch 1. Grassirende Kranckheitenund Pesten : 2. Die Verfolgung des Glaubens : 3. Aus-treibung / Bannisirung und Versetzung der Völcker: 4. Durchdie Krieges- und unsichere Zeiten : 5. Schwere Contribu-tionen und Pressuren : 5. Den Supremat der Gewalt überdas Recht: 7. Die theure und nahrungslose Zeiten : 8. Denviolenten Zwang zur Milice : 9. Die ausländische Werbun-gen : 10. Die Erricht-Ausführ-Uberlass- und Verkauffungangeworbener Regimenter vor frembde Puissancen : 11. Diestarcke Emigration angesessener und natürlicher Unter-thanen.
XV. Dieser Hinder- und Minderung entgegen zu gehen; istnöthig durch publique hiezu dienstliche Constitutiones und
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