Aufsatz 
Ludwig Bamberger als Währungspolitiker / Karl Helfferich
Entstehung
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Bankwesens eine Reihe schwerer Missstände erzeugt, die immerfühlbarer wurden, je mehr Deutschland durch den Zollverein sichzu einem wirtschaftlichen Ganzen zusammenschloss und je mehrder allgemeine Fortschritt ein geordnetes und bequemes Geld-wesen verlangte.

Der am meisten auf der Oberfläche liegende Ubelstand wardie Vielheit der in den einzelnen Territorien gel-tenden Münzsysteme. Obwohl durch die deutschen Münz-verträge von 1838 und 1857 wenigstens für das Gebiet desZollvereins gewisse einheitliche Bestimmungen über das Münz-wesen getroffen worden waren, und obwohl der Thaler und derDoppelthaler, die Hauptmünzen des wichtigsten der partikularenMünzsysteme, im ganzen Zollvereinsgebiet als Vereinsmünzengesetzlichen Kurs hatten, machte sich doch die Verschiedenheitder deutschen Münzsysteme, deren man acht zählte, für den Ver-kehr sehr unangenehm fühlbar. Es kam hinzu, dass der that-sächliche Münzumlauf sich keineswegs auf Münzstücke dergeltenden Systeme beschränkte, sondern dass neben diesen sichMünzen früherer Prägesysteme im Umlauf erhalten hatten, unddass auch zahlreiche fremde Sorten allgemein in Zahlung ge-geben und genommen wurden.

Ein weiterer Mangel des deutschen Geldwesens war inseiner Währungsverfassung begründet. Abgesehen vondem Münzwesen der freien Stadt Bremen beruhten die sämt-lichen deutschen Münzsysteme auf der Grundlage der Silber-währung. Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei einer Silber-währung ein ausreichender Goldumlauf nicht aufrecht erhaltenwerden kann. Goldmünzen als gesetzliches Zahlungsmittel,welche zu einem bestimmten Wert auch an Stelle des Silber-geldes in Zahlung genommen werden müssen, sind von vorn-herein ausgeschlossen, weil dann nicht mehr von einer Silber-währung, sondern nur von einer Doppelwährung die Rede seinkönnte, und weil dann, wie es sich in Frankreich von 1850186^praktisch gezeigt hat, jede Verringerung des Goldwertes im Ver-hältnis zum Silberwert zu einer Verdrängung des Silbergeldes undzu einem thatsächlichen Goldumlauf führen müsste. Deshalbwaren in den deutschen Staaten Goldmünzen nur als sogenannteHandelsmünzen zugelassen, zu deren Annahme an Stelle dessilbernen Währungsgeldes niemand verpflichtet war. Seit dem