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das Feld zu räumen, sondern es ist eine naturgemässe Be-wegung, die der Staat an die Stelle seines bureaukratischenMechanismus setzt.
Deswegen glaube ich, dass das Prinzip durchaus nicht auf-recht erhalten werden kann, dass wegen der Einzugspflicht, diewir auf uns nehmen, nunmehr das Prägerecht fallen müsse.
Eine Nebenbetrachtung, die uns angeführt wird, will mirnun praktisch wirklich nur schwer zur Vorstellung kommen.In den Motiven und, wenn ich nicht irre, auch heute in dermündlichen Auseinandersetzung ist in kurzer Weise berührtworden, dass, wenn wir Zwanzig- und Zehnmarkstücke prägen,welche möglicherweise ins Ausland kommen und sich dort ver-schleissen, wir dann später diese Münzen wieder einlösenmüssten, welche den Dienst des Auslandes versehen haben.Ich wollte, wir wären schon so weit, dass das Ausland dieseunsere Münzen als Normalmünze annähme und sie da gebrauchteetwa, wie der ferne Osten und Egypten englische Münzennimmt. Unsere Handelsbeziehungen würden dann so sehr ge-wonnen haben, dass wir den kleinen Schaden gern mit in denKauf nehmen möchten. Aber leider sehe ich das in so rascherZeit noch nicht kommen, und alles, was ich voraussichtlicher-weise als denkbare Eventualität eines solchen Verhältnisses ver-anschlagen kann, das wäre: wenn die Schweiz , in der in letzterZeit schon mehrmals die Rede davon war, wenn auch mitschwacher Stimme, sich das deutsche Münzsystem anzueignen, —wenn die Schweiz sich wirklich dazu entschlösse, das deutscheMünzsystem einzuführen, so könnte möglicherweise eine Anzahlvon Zwanzigmarkstücken auch jenseits unserer Grenze cir-kulieren. Das wäre eine naturgemässe Folge der Bewährungund Befestigung unseres Münzsystems. Ich glaube, das wäreauch nicht zu beklagen und alles das würde so sehr und innigzusammenhängen mit der Hebung unseres ganzen Gewerbs-wesens und unserer Handelsbeziehungen, dass wir füglich sagendürften: sollte es auch dem Reiche von Zeit zu Zeit einigeOpfer auferlegen an Prägekosten respektive an Einzugspflicht,so werden wir das ansehen wie so viele hundert andere Lasten,die das Reich trägt zum allgemeinen Besten, und zwar in Ge-stalt der Fürsorge für einzelne Zweige der Privatindustrie. Wirunterhalten eine ziemliche und in einiger Zeit eine ansehnliche