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Ausgewählte Reden und Aufsätze über Geld- und Bankwesen / von Ludwig Bamberger. Im Auftr. ... hrsg. von Karl Helfferich
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Vertrauen auf die Reichsbank, bei der sie ihr Zuviel an Wechselnimmer rediskontieren konnten. Diese hat nach der bisherigenPraxis die Last der Verantwortung für das richtige Verhältniszwischen ungedeckten Noten und Bardeckung auch der ihr nichtunterstehenden Emissionen zu tragen. Würde diese Kontingents-grenze für die Privatbanken erweitert, so auch diese Last undder daraus entstehende Schaden. Rationellerweise käme manhier zu dem Schluss, dass, ob nun das Kontingent für dieReichsbank erhöht oder beseitigt würde, es jedenfalls nicht zuverantworten wäre, die Grenze für die Privatbanken zu er-weitern oder zu beseitigen. In ihrer Hauptaufgabe, das richtigeVerhältnis der Notenausgabe zur Deckung stets als Leitsternihres Handelns im Auge zu behalten, wäre die Reichsbanknicht gestört, wenn man ihr seiner Zeit allein die Notenemissionvorbehalten hätte.

Dies war 1875 aus rein politischen Gründen nicht möglich.

Es ist zu fürchten, dass dieselben Gründe sich auch jetzt wiedereiner zweckmässigen Regelung der Kontingentsfrage entgegen-stellen werden, sowohl im Reichstag als auch und vielleicht t~noch mehr im Bundesrat. Es ist ja nach Absicht der Ge-setzgebung von 1875 gelungen, die Anzahl der Privatbankenim Laufe der Zeiten von etlichen dreissig auf sechs oder siebenherabzumindern. Aber die überlebenden sind Staatsbanken, unddie Landesregierungen halten sich wahrscheinlich verpflichtet,den Nutzen ihrer Landesbanken den Rücksichten auf die zweck-mässige Leitung des allgemeinen deutschen Geldwesens vorzu-ziehen. Es ist zwar richtig, dass im Bankgesetz der Reichsbankallein die Aufgabe gesetzt wurde, für den Gang des Geldwesenszu sorgen. Allein so war doch gewiss die Sache nicht gemeint,dass die Führung der Privatbanken berechtigt sein solle, derReichsbank diese Aufgabe zu erschweren, wie es bis jetzt be-reits öfter der Fall war. In Helfferichs Ausführungen ist dasspeziell nachgewiesen. Eine Erhöhung ihres Kontingents würdediesen Ubelstand verschärfen. Wäre man vor die Alternativegestellt, das Kontingent der Reichsbank entweder zu erhöhenunter gleichzeitiger Erhöhung für die Privatbanken, oder allesbeim alten zu lassen, so müsste man lieber das letztere wählen.

Helfferich schlägt als einen Notbehelf, der in dieser Zwangs-lage ergriffen werden könnte, vor, in der Notensteuer eine Art