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zu bringen. Wenn nur Präsident Koch keine andere Schmerzenhätte als diesen Druck der Kontingentsgrenze, wie wohl wäreihm! — und wie gerne würde er den guten Kölnern helfen,indem er die Strafe der Notensteuer auf die Aktionäre derBank nähme. Es ist in der That auffallend, dass ein Vereinvon Leitern grosser Geschäfte eines so hochentwickelten Landes-teils in einen so groben Irrtum verfallen konnte, als sei derMechanismus dieser Vorschrift an der Höhe des Reichsbank-zinses schuld. Ich empfehle dem Verfasser und den Urheberndieses Gesuches ganz besonders das Studium der letzterschienenenArbeit Helfferichs. Der eigentümliche Mechanismus des Kon-tingents ist seiner Entstehung und Wirkung nach darin so genauund deutlich beschrieben und behandelt, dass der Leser not-wendig zum richtigen Urteil darüber kommen muss. Die Ein-führung der über ein gewisses Maximum hinaus mit fünf Prozentzu besteuernden ungedeckten Noten ist 1875 von dem da-maligen Mitarbeiter des Reichskanzleramtspräsidenten Delbrück ,Otto Michaelis , persönlich ausgedacht und auf sein Andringenvom Bundesrat und von der Mehrheit des Reichstags ange-nommen worden. Ich war ein Gegner des Vorschlags und bines in der Hauptsache geblieben, doch mit der Modifikation,dass man sich die Sache, als eine unschädliche, gefallen lassenkönne. Auch stimmte ich, da die Regierung die Vorschrift zueiner conditio sine qua non zu machen drohte, behufs Ab-schwächung derselben für eine höhere Begrenzung, die aber,trotzdem der damalige Bankpräsident Herr v. Dechend sichmeiner Ansicht anschloss, von der Mehrheit ebenfalls abgelehntward. In der Ausführung hat die Rücksicht auf die Notensteuerniemals die Leitung der Bank in ihrer Fixierung des Diskonto-satzes beeinflusst. So hat die Vorschrift effektiv bisher wederNutzen noch Schaden fürs gemeine Wohl gestiftet. Mit Rechtsagt Helfferich: wenn dem so ist, wozu sie beibehalten? Abermit Recht fügt er noch eine andere Betrachtung hinzu. DieSteuer hat dennoch ihren Nutzen gehabt. Sie hat eine heilsameSchranke gegen ungesunde Überschreitung der Notenausgabeseitens der Privatbanken gezogen. Diese haben erfahrungs- gemäss bis jetzt beinah immer ihr Kontingent bis an dessenMaximalgrenze gebracht, weil sie es zu ihrem Vorteil ohneRücksicht auf den jeweiligen Geldstand ausnützen konnten, im