Entstanden nach Auflösung des "Oberappellationsgerichtes der freien Hansestädte" auf Grund der Reichsjustizreform: Nach dem Erlass der Reichsjustizgesetze von 1877 erfolgte mit deren Inkrafttreten am 01.10.1879 die Umwandlung der bestehenden (Ober)Appellationsgerichte in Oberlandesgerichte. ; Zunächst zuständig für Hamburg, Bremen und Lübeck. 1937 verliert Lübeck seine Eigenständigkeit und wechselt in die Zuständigkeit des "Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes" (idn 004081153). 1947 wird das neue "Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen" errichtet. Seit 1947 ist das "Hanseatische Oberlandesgericht" nur noch für Hamburg zuständig.