- VariantenAnweisungen
- DefinitionSowohl im Sinn von §§ 783 ff. BGB als auch allgemein als Anordnung
Datenquelle: GND
Das Geld
Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der NutzungenKnies, Karl2., verb. und verm. Aufl., Berlin : Weidmann, 1885