- VariantenGesetzliche Regelung / Gesetze
- DefinitionVerwendet für das Recht: Jede Rechtsnorm, hoheitliche Anordnung eines gesetzgebenden Organs, die für eine unbestimmte Vielzahl von Personen allgem. verbindl. Regelungen enthält (G. im materiellen Sinne); jeder Beschluss, der im verfassungsmäßig vorges. förml. Gesetzgebungsverfahren ergangen ist (G. im formellen Sinne).
Datenquelle: GND
Das Stadtrecht von Messina
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Meyer, Richard Moritz1 - 4. Taus., Berlin : Bondi, 1900Die ländliche Verfassung der Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg im 18. Jahrhundert
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