Anhalt/Tbumxrobst zu Magdeburg /Gra»ven zu Albanien / vnd ^Oerr zu Bcmborg /Q). G. aus hohem Fürstlichen vnd an»gebornen Tugenden / viestn geschwindenBluthandel jnn der gute zuvertragen / vndbeyzulegen / zcvev gantze jar on vnterlasgnedigen vleis vorgervand / vnd ich michcmsf die rvege vmb S. F. Gvnd desCar-^dinals TDochlobltchen Stammes / vnd desZDauses von Brandenburgs willen / habevermögen lassen/ nach dem mir vnd meinenvnmündigen Vettern/vnstrc Güter Rest,tuirtrvurden/ das ich als denn / die Brnue/ Re-gister vnd Lvissuen/ so me nen vnmündigertVettern zustehen / vnd diese Handlunge be>langen / hmder die Erleuchten / LIochge^bo, ne Fürsten vnd LDerrn / die Fürsten von.Anhalt/ 2.c. beydem Uatzu Zerbst/zuFürst»ticken vnd getrecven Handen / bis meine vn»mündigen Hettern erxvüchsscn / Deponirenrvolte/ vnd die'^?eubttache aller der selbengebrechen/ binnen jare vnd tage/durch LDochbenanten 5V» G. D » den Fürsten von An >halt/vnd Thumprobstzu Magdeburg / et5rva der gute/oder inn Rechte entscheiden zulassen / zuvorschieben / vnd vns von allen te»>ken» zuuerfass n / das stch kein teil für den,vndei n teeriger angriess/vngnade oder derStechen freuet / befahren solte / So hat dochBer «Lardlnal dterencte vorgervand / alsdit
abrede