de mit solcher rechnung nicht bestehen können/weiler vie auffset5e mit der münt5/ mit der whar/vnd mitanderm vorfortheiln/gleicher gestald dariinnen gebraucht/wie er jnn andern Rechnungengethan hette / vnd hette sich bcsorcht/es würde seinbetrug darvurch lautbar werden /vnd als? wie 5»^vorn beschehcn / nicht mögen verborge bleiben-Sohette er auch befunden/das man andern leuten geldgebe/vnd fme keins mehr hert geben wollen/ Da-»durch sey er noch mehr auffschlege 5» machen ver-ursachet worden.
Iteni/zLs hat bemelter Schenit? ferner beikandt/vnd ist gestendig/ das er ane wissen vnd wil/len vnsers gnevigsten Derrn/von Aorent5Villanidrey?immer/Z)arder/)u geschenck gefordert/vndempfangen habe eines kauffs halber / vnd etlichgülden tuch vnd;obeln/v3elchen kanffer bemeZtemZ^orenti bey seinen /ühur.S. 5» wegen bracht.
Item/er bekennet auch vnd ist gcstendig/daser vnserm gnevigsten Derrn/ fnn seiner gethanenrechnung etlich kauffgelt vor einen eisern stockvor^rechent/das er denselben snne behalten / vnd seinen^hur.V« nicht vberantwort habe/Sagt aber/essey mit wissen seiner AIHur.L». beschehen/vnsergnedigsterDerr ist es aber nicht gestenvig/Sagt aucher habe nie darumb angesucht.
Item/er hat bekandt vnd ist gestendig/ das ervnserm gnevigsten Derrn/mit dienste vnd pttichtenvorwandt/vnd seiner lühur.S. bestalter vienerge/west vnv noch sey/ vnd das er seinen /Lhur. S. tre^wen vnd glauben an eydes stadt/ mit handtgeben^
O ig dertren?