Weiter nichts schuldig seind / Derwegen 'sich geburet hette/das alle dieselbigen fchuldtbrieffe etc. verlangst iL. Chur.G. durch mich weren zugesteldt worden. Demnach / habich an mein weib vnd freunde / so dis thun vnd anders vn^thcrhandenhaben/vmbsolcheerledigteftbuldt vnd stbad^losbrieffevnd G^vitantien/cineschrlfftgethan/'lViptLwreChur.G.aus jnnen erhaltener Copcien gnediglich zuuer--nemen/Der vnzweiffilichen zuuersicht/sie werden mir solchenicht wegern noch vorenthalten / Die ich auch also tL. Ch.G.zuzustellen/erbottig / gany vnterthenig durch Gotteswillen bittend/ Deweil ich meine vorhandlunge erkenne/vnd mir leidt ist/ E. Chur. G. wolten die gefaste vngnadJegen mir/gnediglich fallen lassen/ die fcherffe des Rechtennicht suchen odder brauchen / sondern mich mehr gnad/dennreche finden lassen / Auch gnediglich vorstatten/ dasmir mein Register vnd anders durch mein weib vnd freuneschaffr mngen anher vorreichr werden/ Vnd nach den, ausmeinen hicuorgethattenrechnungen/handtlunge/VNd mei--«er eigen handtschrifft vnd sonstenklar befunden ist / Das»ch E.CHur.G.vorseylich darinnen vorfortheiltvnd vber^rechent/das ich nicht fnn abreden stin tan noch wil.Go binich des vnterthettiIenerbieeetts/vttd bewillige hiemit/ E.Chur.G.dauorgnugsamenabtragvnd erstattung zu ma^chen/ vnd nachmals gebürliche rechnung alle meiner ein--namvnd ausgäbe zu thun / vnd was mir daran mangeln/vnd ich nicht werde einreichten konnen/solchs ^. Chur.cN.mit meinem gute/ sö weit sich das erstrecken wirdet/ zu er^statten. VOas ich aber mit meiner hab vnd gütern nicht vermöchte odder vermügenlich würde/ Vitt ich iL. Chur. G.gany vntertheniglich / sie wolten fnn betrachtung meinesfrommen weibes/ehrlichen freundtschaffcen / vnd vnerzo^genentindern/ sich gegen mir Armen / mit einer gnedigennachlassung erzeigen/ vnd mich mit straff des Rechten/
öffentlicher