Druckschrift 
Warhafftiger gegruentter kegenbericht der Magdeburgischen Stadthalters vnd heimuerordenten Rethe wider Anthoni Schenitz juengst zu Wittemberg ausgangen Schandtbuch wie sich die sachen mit Hansen Schenitz seins brudern Rechtfertigung zugetragen Vnd wo mit er den galgen wol verdient hat vnd jm an seinem leib noch gute jnn dem kein vnrecht geschehen sey.
Entstehung
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bcdenckl:'chenvrsachcn/vnd darmnb/das fr vnd andere/seinfrcnntschaffr/ sich stincr/auch vnscrcrbricstc vnd Rrgisicr/dieer bey sich jnn vorwarunghat/vnthcrwuud'N/wlrnocl)zur zeit, nichts wollen zu thun Habcn/N)enn aber die jnuen^tirung beschchcn / vnd die angezeigten briesfe vnd Registerallezujamen bracht vnd vers?lyschire/ Denn Tonnen wirerleidcn/vao die gemelten ^ans Gchenly/ innbeiwestn vn<»ftrer Feschlcrtcn/zugesteldt/vndZttuornnntcwcrngcniach<-tenznuentarien vidinurtvnd collacionirt werden. Lindenwir denn/das sich dieselben brieffc vnd Register mit dengemachten jnucnearien vergleichen / dannstmd wirvnbc^sthwerdt/dieselben jnuenearia zu vtttherschrcibcn vnd stpcrctiren lasscn/LLuch auch derselbigen jnuentaricn eins zu<sl«ssen/vnd eins für vns zu behalten /Doch/ das gleicher ge--staldt/HanizGcheniy/desgleichendie von seiner freundeschafsedarzu verordettt/dieauch vnthcrschrciben vnd vor>secrctircn/Damie allenthalben sicherlich/vnd ongcschr vndverdacht/mit den sächen vmbgangen werd. Vns ist auchnicht entgegen / wen Gcheniy vtlleicht mit seiner rcchnunAnicht bestehcn würde/das die Register vnd brieffe / so vielseine rcchnung belanget/ jnn einen tasten odder laden ge-than/darinnen mit zweien schlössen verschlossen vnd verse-»cretirt/vndbeydenRathzu^>aI!cdeponirt werden / Vnddas ein Gchlüsiel darzu/vns bleibe/ vnd der ander euch derfreundrscl?assc/;ugeste.dt werde/Das auchgemelter Rathdes eine kundtstdafft von sich gebe/ vnd das jr derselbigen:gleubligen schein bekommet. Doch mit dem beschctde/UOas viel gemclter Gcheniy vor bricffe/Register/odder an.dere vorzeichnung jnn seineV vorwarung von vns cm^s)sangen/ die vns zustendig/vnd jnn sein« rechnung nicht-gehörig/Sondern wir jme die sonst zugesteldt/ odder die ermit vnserm Felde gefreihet vnd geloset hat / das vnsdie anewegerung zugesteldt/ vnd heraus gereicht werden/ N?elche

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