nie ausgeschrieben hat/nicht gebürt/sonderndas er damit wider oiesclb sein pmcht/ als eintrewloser/meineidiger handelt/ N)ie wir den»auchbitten/v«sjnen seiner Handlung nach/me,niglich dafür achten vnd halten / Ime auch jnnsolchem seinem bösen furnemen/b'ein fordernusvntherschleuffnoch furschub thun / noch sichsolcher seiner vnchristlichen vnrechtlichen mut->Willigen hanotlung theilhafftig machcn/vnd vn/serngnedigstenDerrn/jnn dem solcher aufflageentschuldigt wissen vnd halten. Vnd wollen wirhochgemeltem vnserm gnedigsten Derrn/ hirinausdrücklich flirbchalten haben/wes fnn demseinen/Lhur.V.wider solch bössfurnemen vnd5unötigung Schemen / vnd villeicht ander sei>ner anHanger / vnd beppmchter/ aus nach/lassung der rechte .wthun von nöten vndgelegen sein wiroet/vnd seinen
/Lhur. darinnen ni^ ^chts begeben haben.