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ren wie andere, so möchte das wohl voneiner Erbschaft, die ihm durch eine derein-siige Heurath zufiele, zu verstehen seyn, under sich demnach also hier erst verheurathethaben. Daß er aber vor seinem Abgangvon hier bereits verheurathet gewesen, dießerhellt aus einer Stelle des Rathsproto»kolls, die zugleich über seinen Abgang vonhier einigen Aufschluß giebt, sie ist fokgende: „Als maister friedrich maler ge-„nannt Walther umb ettlich sein vnbillig„an seinem weib vnd sonst begangen in„gefängkniß kommen ist er darnach vff ein„vrfthd ledig gelassen die fankniss In arg„nit zu rächen des hat er geschworen vnd„dabey was er dabey von seines weibs„halb geschworen hat das soll für in sei-„nen krefften vnd wescn beliben soll sich„auch fürs seiner dirnen mit der er zu hcm,„deln gehabt hat euwßern vnd weder Weg„noch steg geen soll Inmaasen er vornials^.gethan hab getreulich vnd one alle gevcrde