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,/Ftem der Hsrnung schreiner von Mutenau„ist ingesessener Burger worden on geding der„fünfjcir vnd soll steuren wachen und andrer„fach pflichtig seyn zu thun als ein anderer„Burger, und man hat ihm Burgerrecht und„Zunftrecht geschenkt. luravit üäem ker. v„pok converf. psull Ix." Dieser Hornungkönnte wohl bey der in alten Zeiten imSchreiben der Nahmen so gewöhnlichen Ver-wechslung der Buchstaben (wornach der Mo«nat Hornung, bald Horning, bald Hür,ning geschrieben wird,) Hans Hürning,der Gehülfe unseres Walthers seyn, der alsKunstschreiner sich ohnehin aufs Bildschnitzenverstand, und unter Walthers Anleitungleichtlich zum Holzschneiden abgerichtet wer,den konnte. Walther also zeichnete die Ta/feln, Hornung schnitt sie aus, und druckte sievielleicht mit Walthern in Gemeinschaft, deraber, wo es gefordert wurde, die Illumina,tion allein besorgte, wie man wirklich in derBibliothek zu Wolfenbüttel ein illuminirtesExemplar antrift, das noch wie neu aussieht.(17) UebrigeiÄ stimmt mit dem Nahmen
Hor-
17) Herr von Heinecken a. a. O. Th. II.