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LönerS in dem Schriftenverzeichnisse ange-Heben? Erneuere Rüchenordnunc, zuLTlördiinI^n vom Jahr 1544. Ick habezwar solche weder selbst gesehen, noch irgend-wo als gedruckt angeführt gefunden, alleinumcr dem 4. Jul. 1544/ die bereitsim Occober 15411 nach der Nürnbergischenzu entwerfende Kirchcuordnm g, (die den24. Nov. desselben Jahrs von der Geistlich-keit einem Ausschuß zur Revision übergeben,den 2z. Febr. 154z einzuführen anbefohlen,nachmals aber dem den 14. Nov. ,54zHieher berufenen M. C. Louer nochmals zurRevision zugestellt ward,) endlich unter be-sagtem Dato ralisicirt wurde, finde ich imRalhLprotokoll: „Die Kirchenordnung über-„gab der Pfarrer meinen Herrn zu besichri-„gen und in Druck zu geben. Ein rhat ent»„schloß sich aber der Pfarrer möcht seine Ord?„nung selbs drucken zu lassen übergeben."
Die-
in so weit sie dem Herrn Superintenden-ten bekannt waren, angeführt.