696 i.TH. 2.Abschn. 6. Kap
len, in den Casibus obliquis des männlichen undsächlichen Singulars und im Dativ des Pluralsgern des letzte e verbeissen, in den übrigen CasibuSaber zur Noth das erste e ausstoßen können, die Zu-sammenkunft zweyer tonlosen Sylben zu vermeiden:euers, euerm, euern, unsers, unserm, unsern;absr unsrer, eurer, unsre, eure. Da aber in denletztern Fallen die Härte größer ist, als der Miß-klang zweyer tonlosen Sylben, so ziehet man, we-nigstens in der edlern Schreibart, unsere, euere,unjerer, euerer, lieber vor«
Mlerhaf- §> ?54. Nach einem Genitiv ist das Possessivumter Ge- conjunctivum völlig überflüssig, weil der GenitivSrauch. schon an und für sich den Besitz bezeichnet. Also nichtdes Fürsten seine Länder, meines Nachbarssein Hans, meiner Mucrer ihr Bruder, mei-nes Freundes sein Garren; sondern die Länderdes Fürsten , meines Nachbars Haus, meinerMutter Äruder u. s. f. Eben um deswillen istauch das absolutum in solchen Fällen fehlerhaft:ich meine nicht Homers Gedichte, sonderndes Horaz seine. Wo der Genitiv des Besitzeskeine neue Bezeichnung desselben verstattet, daherman sich in solchen Fällen die Wiederholung desSubstantives nicht dauern lassen sollte, ich meinenicht Homers Gedichte, sondern des Horazoder Horazens Gedichte; welche Wiederholungdoch allemahl erträglicher ist, als ein Sprachfehler.
Ihre Au- §. Z55- Wenn die Possessiva conjunctiva mitsannucnjie- heil Su stantiven Halbe, lVeg und 5Ville einenhmig mit Bewegungsgrund andeuten s'llen, so werden sie imvtn/""'' gemeinen ieben häufig mit ihnen zusammen gezo-gen, nehmen aber alsdann das r euphonicum in dieMitte: memetwegen, deinetwegen, seinetwe-gen,