Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1782)
Entstehung
Seite
860
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x6s i.TH. -Z.Abschn. 7. Kap.

nun solches den Ton oder nicht, so ändert solches <mder Conjugation nichts: beurkunden, beurkun-det, zu beurkunden; so auch bevollmächtigen,bevortheilen, beurlauben, beantworten, be-herbergen, beeinträchtigen, vergesellschaften,das Oberdeutsche begenehmigen.

2. Die mit den drey Umstandswörtern hinter,voll und wider, contra, zusammen gesetzten: hin-terbleiben, Hinterbringen, hintergehen, hinter-lassen, hintertreiben; vollbringen, vollenden,vollführen, vollstrecken, vollziehen; wider-fahren, widerlegen, widerräthen, widersetzen,widersprechen, widerstehen, widerstreiten, wi-derstreben. Alle diese bekommen gleichfalls keinAugment, hinrerblieben, hinterbracht, vollen-det, widersprochen. Wenn daher voll vor ei-nem Verbo den Ton hat, voll gießen, voll ma-chen, voll schütten, voll werden, so können bey-de auch nicht als zusammen gesetzt angesehen werden.

z. Die beyden lobpreisen und lobsmgen,welche aber größten theils schon veraltet sind, undNur noch zuweilen in der Poesie, und auch hier nurim Infinitiv, und allenfalls im Imperativ vor-kommen.

Welche ihn §. 437. In den übrigen ächten Zusammense-o«f dem er- ßungen, die mit miß ausgenommen, ruhet der Ton,sten Worte gewöhnlich auf dem bestimmenden Theile, folg-lich auf der ersten Hälfte des Wortes, und diese ha-ben denn auch nicht nur das gewöhnliche Augment,sondern es tritt dasselbe auch vor die ganze Zusam»mensetzung: antworten, geantwortet, zu ant-worten; frühstücken, gefrühstücket, zu früh-stücken. So auch afccrreden, argwöhnen, froh-locken, fuchsfchwänzen, handhaben, und alleübrige schon §. 435. angeführte.

§. 4Z8>