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C. C. Tacitus von Deutschlands Lage, Sitten und Völkern : Mit erklärenden Anmerkungen, einigen Ausführungen udn Abhandlungen, und einem geographisch-historischen Wörterbuche / von Johann Heinrich Martin Ernesti, öffentlichem ordentlichem Professor an dem Herzoglichen akademischen Gymnasio Casimiriano zu Coburg
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Drey und zwanzigstes Kapitel.

Von Speise und Trank.

^>shr Trank ist ein Saft aus Gerste oder anderm Ge«<\5 traide a), zu einer Aehnlichkeit mit Wein (gegoh-.gohren) gebraut d). Die am Ufer c) kaufen auchWein*). Ihre Kost ist einfach: Feldobst **), fri-sches

,) Mit einem Worte Bier, welches freylich der Römerverachtete.

b) Man laßt ihn gahrcn, und sucht ihm einen Wein-geschmack, oder eine wcinahnliche Eigenschaft zu ge-bcn. Herodot, Theophrast, Athcnaus nennen auchden Trank Gcrstenwcin. TacituS, der kostlichenWeine gewohnt, spottet wohl ein wenig mit demAusdruck.

c) Die Nachbarn des Rheins, oder Rheinländer; denndie Bekanntschaft und der Verkehr mit den Römern(vergl. Cäsar E. Kr. IV. 3.) hatte sie schon an Wemgewöhnt; aber bcn Nerviern, Swevcn und andernDeutschen war er (Cäsar G. Kr. II. 15. IV. 2.) alsein entlarvendes mid' weibisch machendes Getränkeverhaßt.

*) Aus Gallien: Rheinwein gab es noch nicht.**) Wilde Baumfrüchte, vergl. Kap. 5. Not. g) undKap. 26. d. B.