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C. C. Tacitus von Deutschlands Lage, Sitten und Völkern : Mit erklärenden Anmerkungen, einigen Ausführungen udn Abhandlungen, und einem geographisch-historischen Wörterbuche / von Johann Heinrich Martin Ernesti, öffentlichem ordentlichem Professor an dem Herzoglichen akademischen Gymnasio Casimiriano zu Coburg
Entstehung
Seite
170
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i7o *&2&&%g cs ®#-schaft, und zu den Rechten der Erbfolge gehören diePferde. Sie erbt nicht, wie das Uebrige c), der Erst-gehorne d), sondern der mnthigsie und tapferste Krie«ger y).

Drey

c) ä) Anton:Der ganze Inhalt dieses Kapitels lehrtuns also, daß der älteste Sohn allein Erbe der Al-loden, und alles desjenigen, was dazu gehörte,war. Die Töchter erhielten reine Ausstattung, diejüngcrn Söhne aber nothwendig eine Apanage,da sie denn vielleicht das Gefolge der Edlen vcr,mehren halfen.

e) Der tapferste Sohn überkam (bey den Tcnrterern)die Pferde allein; Cleffcl setzt noch hinzu : auch dieWaffen, welche übrig waren. Hier ist ohnfchlbarder Ursprung des Heergcvcttcs oder Hccrgcrathcs.