i7o *&2&&%g cs ®#-schaft, und zu den Rechten der Erbfolge gehören diePferde. Sie erbt nicht, wie das Uebrige c), der Erst-gehorne d), sondern der mnthigsie und tapferste Krie«ger y).
Drey
c) ä) Anton: „Der ganze Inhalt dieses Kapitels lehrtuns also, daß der älteste Sohn allein Erbe der Al-loden, und alles desjenigen, was dazu gehörte,war. Die Töchter erhielten reine Ausstattung, diejüngcrn Söhne aber nothwendig eine Apanage,da sie denn vielleicht das Gefolge der Edlen vcr,mehren halfen. „
e) Der tapferste Sohn überkam (bey den Tcnrterern)die Pferde allein; Cleffcl setzt noch hinzu : auch dieWaffen, welche übrig waren. Hier ist ohnfchlbarder Ursprung des Heergcvcttcs oder Hccrgcrathcs.