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«ctt gesunden, ernstlich und hqrfiglich gestrafft werden sollen.SieheReichsabschieve 1441.§.41. p.255.
IV.
Zhro Röm. Kayftrl. Majest.Carl des v. Ord-tmm und Reformation guter Policey, aufdem Reichstag zu Augspurg 1548.K^^iewohl Wir auch auf hicbevor gehaltenen Reichstagen,lins mit Churfürsten, Fürsten und Standen des H. R-s9*Z7 R. und der abwesenden Bottschafftcn vereinigt undverglichen, auch Satzung und Ordnung in Druck ausgehen »ni>verklingen laßen hoben, daß in allen Druckcrcycn auch bei) allenBuchsührern, mit ernsten Fleiß Fürschung gethan, daß hin-»fiiio nichts neues, und sonderlich Schmähschriften , Gemähl-de oder dergleichen weder öffentlich noch heimlich gedieht, ge-druckt, und sey! gehabt werden sollen, wie denn die Abschiedferner mitbringen: so finden Wir doch, daß ob derselben unjecSatzung gar nichts gehalten, sonvcrn daß solche schmählicheBücher, Schrifften , Gemählde und Gemachte, je langer jemchrgcdicht, gedruckt, gemacht, fcylgehabt, undausgebrü-tct worden. Wann wir nun zu Pflantznng und Erhaltung christl.$!ieb und Einigkeit, und Verhütung Unruhe und Weiterung, sc»daraus folgen mochte, uns schuldig erkennen , in dem gebühr-lichs Einsehens , zu thun: So setzen und ordnen Wir, auch hier-mit ernstlich oebiernid , daß hinfuhro alle Buchdrucker, wo undan welchem Ort die im Heil. Reich gesessen sind, bey Niederle-gunq idres Handwcrcks, auch einer schweren Pocn, N. Gül-den ihren ordentlichen Obrigkeiten, nnavlaßig zu bezahlen, kei-ne Bücher, klein oder c>rvß, wie die Namen haben mochten, imDruck ausgehen laßen solim , dieselben se»cn dann zuvor, durchilnc ordentliche Obi igkeit, eines jeden Orts, oder ihre dazuVerordnete besichtiget, und der Lehre der Christlichen Kirchen,desgleichen dem Abschied des Reichstags allhie, auch anderenhicvor aufgerichteten Abschieden, so demselben ictzo alll)ie ge-machten Abschied nicht zuwider sind, gemäß befunden: Darzudaß sie nicht aufrührisch oder schädlich, es treffe gleich Hohe, nie-dere, gemeine oder sondere Personen an, und bcßhalben appro-birt und zugelassen. Bey gleicher Poen sollen auch obgemeldte
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